
Verbot per Gericht:
Blogger Kreymeier muss "Scheiß RTL"-Shirts aus dem Verkehr ziehen
Holger Kreymeiers "Scheiß RTL" in Verbindung mit dem RTL-Logo sieht das Gericht als "pauschale Herabwürdigung" an.
T-Shirts mit dem Aufdruck "Scheiß RTL" nebst dem Namenszug des Kölner Fernsehsenders dürfen nach einem Gerichtsurteil nicht mehr verkauft werden. Der Ausdruck "Scheiß RTL" in Verbindung mit dem RTL-Logo sei eine pauschale Herabwürdigung des Fernsehsenders, findet nun das Kölner Landgericht. Es verbietet dem Blogger und Fernsehkritiker Holger Kreymeier am Dienstag, die Leibchen weiterhin zu verkaufen. Kreymeier hat sie auf seinem Blog "Fernsehkritik.tv" vertrieben, das 2010 mit dem Grimme-Online-Award ausgezeichnet worden war.
Kreymeier hatte nach eigenen Angaben mit dem Aufdruck in Anlehnung an den Senderslogan "Mein RTL" satirisch das seiner Meinung nach "niveaulose RTL-Programm" kritisieren wollen – und sich auch von Einstweiligen Verfügungen des Sender nicht aufhalten lassen. RTL hielt die Verbindung des Kraftausdrucks mit seinem Logo für eine unlautere Ausnutzung seiner Marke. Der Kadi folgt nun dieser Argumentation.
Zwar habe im Urteil eine Abwägung mit der Kunst- und Meinungsfreiheit stattgefunden, sagt Gerichtssprecher Dirk Eßer. Der Ausdruck sei nach Ansicht des Gerichts jedoch "eine pauschale und ehrverletzende Herabwürdigung und keine Auseinandersetzung satirischer Art". Nach Zustellung des Urteils bleibt den Parteien nun ein Monat, um Rechtsmittel einzulegen.
ps/dpa