
Strafrecht:
Bundestag verschärft Gesetz zur Produkt- und Markenpiraterie
Der Bundestag hat in letzter Minute eine Verschärfung der strafrechtlichen Vorschriften bei Markenverletzungen beschlossen, die der organisierten Kriminalität zuzuordnen sind.
Kurz vor der Sommerpause hat der Bundestag über die Verschärfung des Strafrechts bei Produkt- und Markenpiraterie entschieden. Der Markenverband und der Aktionskreis gegen Produkt- und Markenpiraterie sind mit den Änderungen durch die Politiker zufrieden. Alexander Dröge, Leiter Recht beim Markenverband, sieht darin einen "wichtigen Schritt für einen besseren Schutz von Unternehmen und Verbrauchern". Dröge weiter: "Wer künftig im großen Ausmaß Produkt- und Markenpiraterie begeht, wird hierfür zur Rechenschaft gezogen. Die Zeiten, in denen dies nur als Kavaliersdelikt gesehen wird, sind vorbei."
Der Beschluss: Der Kauf von Fälschungen durch Verbraucher zieht weiterhin keine Strafe nach sich. Die Änderung betrifft insbesondere Intensivtätern mit tausenden von Fälschungsverkäufen oder hohen Umsätzen. Sie mussten bislang häufig nur geringe Geldstrafen fürchten, die in manchen Fällen nicht mal ihrem Gewinn entsprachen. Für vorsätzliche gewerbsmäßig begangene Markenverletzungen wird ab In-Kraft-Treten der neuen Regelung eine Mindeststrafe von drei Monaten Freiheitsstrafe auszusprechen sein. Gleiches wird auch für Markenverletzungen gelten, die durch Mitglieder einer Bande begangen werden.