
Bundesverfassungsgericht: Heise darf auf Hack-Software verlinken
Im Jahrelangen Streit zwischen dem Heise Zeitschriften Verlag und der Musikindustrie hat das Bundesverfassunsggericht nun ein endgültiges Urteil gesprochen.
Im Jahrelangen Streit zwischen dem Heise Zeitschriften Verlag und der Musikindustrie hat das Bundesverfassunsggericht nun ein endgültiges Urteil gesprochen: Der Verlag darf mit seinem Portal heise online auf angebote von Softtware-Herstellern hinweisen, die Software zum Knacken von kopiergeschützten Medien anbieten. Damit wurde eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs bestätigt, der die Verlinkung im Sinne der Meinungs- und Informationsfreiheit für zulässig erklärt hatte. Dagegen hatte die Musikindustrie Beschwerde eingelegt.
Der Verlag hat seine Postion mit einer eigenen Sonderseite auf seiner Website dargelegt.
Der Heise Verlag hat dieses abschließende Urteil als wichtigen Schritt für mehr "Rechtssicherheit im Online-Journalismus" gewertet. Die Auseinandersetzung entzündete sich über einen Artikel Artikel über den Softwarehersteller Slysoft, dessen Programm "AnyDVD" mehrere Kopierschutzverfahren von DVDs umgeht. Die Kläger, darunter BMG, Edel, EMI, Sony, Universal und Warner, sahen in der Berichterstattung eine Anleitung zum Raubkopieren, unter anderem auch deswegen, weil auf das Angebot der Firma verlinkt werde.
Der Heise Verlag argumentierte aber, dass die Verlinkung ein besonderes "Qualitätsmerkmal" von Online-Medien sei und deswegen Lesern weitergehende Informationen geboten werde.