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Peter Altmaier :
Corona-Hilfen auch für Freiberufler und Veranstalter

Die Eventbranche, Soloselbstständige und Freiberufler können auf Unterstützung vom Staat hoffen. Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier kündigt weitere Corona-Hilfen an, die bis Mitte 2021 laufen sollen.

Text:

21. Oktober 2020

Soloselbstständige können auf Hilfe hoffen.
Soloselbstständige können auf Hilfe hoffen.

Foto: Fotolia

In der Corona-Krise könne besonders belastete Unternehmen ab sofort weitere Überbrückungshilfen beantragen. Diese Regelung gilt auch für Soloselbstständige und Freiberufler. Dabei geht es um Zuschüsse zu betrieblichen Fixkosten wie Mieten - und zwar für die Monate September bis Dezember. Voraussetzung ist, dass ein Unternehmen hohe Umsatzausfälle hat. "Wir lassen unsere Unternehmen in der Krise nicht allein", sagte Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier. Mit den Hilfen solle vor allem Firmen geholfen werden, die durch behördliche Anordnungen oder Hygiene- und Abstandsregeln weiter geschlossen seien oder nur mit halber Kraft fahren könnten.

"Mittelständler und kleinen Unternehmen aller Branchen erhalten über die Überbrückungshilfe II direkte Zuschüsse zu den betrieblichen Fixkosten, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Die Bedingungen hierfür haben wir nochmal verbessert und erleichtert. So wurde die Begrenzung der Förderung für Unternehmen bis zehn Beschäftigte auf maximal 15.000 Euro gestrichen. Höhere Fördersätze gibt es auch für Unternehmen, die weiterhin praktisch vollständig still liegen, wie zum Beispiel die Veranstalter- oder Schaustellerbranche. Auch können Unternehmen, deren Umsatz um 30 Prozent gegenüber dem Vorjahr eingebrochen ist, nun Überbrückungshilfe beantragen", so Altmaier.

Bund und Länder haben bereits beschlossen, die Überbrückungshilfen um ein halbes Jahr bis zum 30. Juni 2021 zu verlängern. Für die Überbrückungshilfen hatte der Bund 25 Milliarden Euro eingeplant. Davon sind nach aktuellem Stand laut Wirtschaftsministerium aber erst 1,2 Milliarden Euro bewilligt worden.


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