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Daimler verliert im Streit um SWR-Beitrag über Hungerlöhne
Der SWR darf den Beitrag "Hungerlohn am Fließband" weiter ausstrahlen. Daimler konnte den Sender vor dem Landgericht Stuttgart nicht ausbremsen.

Foto: Screenshot SWR
Der Autobauer Daimler hat im Streit um eine Niedriglohn-Reportage des SWR eine Niederlage erlitten. Der ARD-Sender darf den Beitrag weiterhin ausstrahlen, wie das Landgericht Stuttgart am Donnerstag entschieden hat. Der Autokonzern hatte den öffentlich-rechtlichen Sender verklagt, weil dieser auf dem Gelände des Konzerns mit versteckter Kamera gedreht hatte. SWR-Reporter Jürgen Rose, der getarnt als Mitarbeiter einer Logistikfirma mit versteckter Kamera vor Ort filmte, hatte dabei Missstände beim Einsatz von Fremdarbeitskräften aufgedeckt. Die so entstandenen Aufnahmen hatte der SWR in dem im Mai 2013 ausgestrahlten Beitrag "Hungerlohn am Fließband" verwendet. Demzufolge soll Daimler über Werkverträge Menschen beschäftigen, die ihr Gehalt mit Hartz IV aufstocken müssen.
Daimler hat laut "dpa" bereits angekündigt an, gegen das Urteil Rechtsmittel einzulegen. Der SWR freut sich indes und sieht sich durch das Urteil des Stuttgarter Landgerichts in seiner Auffassung bestätigt, dass das Informationsinteresse der Öffentlichkeit in diesem Fall eine übergeordnete Bedeutung hat gegenüber dem Persönlichkeitsrecht eines einzelnen Unternehmens. SWR-Sprecher Wolfgang Utz: "Dieses Urteil ist nicht nur eine gute Nachricht für den Südwestrundfunk, sondern für die gesamte deutsche Medienlandschaft. Das Gericht verdeutlicht damit, dass die Aufdeckung gesellschaftlicher Missstände auch mit den Mitteln der investigativen Recherche möglich sein muss. Die Entscheidung besagt, dass die Pressefreiheit nicht an Werkstoren endet."
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