
ARD/ZDF:
Datenmissbrauch beim Rundfunkbeitrag? Verfassungsrichter lassen Klage abblitzen
Seit Jahresanfang muss jeder Haushalt den Rundfunkbeitrag zahlen. Ein Passauer Jurist will die Regelung stoppen - im ersten Anlauf ohne Erfolg.
Der neue Rundfunkbeitrag kann weiter erhoben werden. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof weist nach Angaben vom Dienstag einen Eilantrag des Passauer Juristen Ermano Geuer zurück. Dieser will eigentlich das neue Finanzierungsmodell von ARD, ZDF und Deutschlandradio kippen. Sein Argument: Der Rundfunkbeitrag verletze aus seiner Sicht den Gleichheitsgrundsatz der Verfassung. Geuer hatte beantragt, den Datenabgleich zur Erfassung der Beitragsschuldner vorerst auszusetzen.
Der Kadi schmettert die Klage nun ab. "Eine Aussetzung würde zumindest vorübergehend eine gleichmäßige Beitragserhebung in erheblicher Weise beeinträchtigen, und zwar sowohl im Freistaat Bayern selbst als auch im Verhältnis zu den übrigen Ländern mit Auswirkungen auf sämtliche den öffentlich-rechtlichen Rundfunk bildenden Anstalten und Körperschaften", begründet das Gericht seine Entscheidung. Der Datenabgleich diene "der Vermeidung von Vollzugsdefiziten und einer größeren Beitragsgerechtigkeit".
Seit Jahresanfang muss jeder Haushalt - unabhängig von der Zahl der Empfangsgeräte - den Rundfunkbeitrag entrichten. Um die Umstellung zu erleichtern, hatten die Landtage einen einmaligen Meldedatenabgleich beschlossen, der vor wenigen Wochen in die Tat umgesetzt worden ist. Stellvertretend für die ARD kommentiert die Münchner Anstalt BR die Entscheidung. "Die Daten werden allein für die Erhebung des Rundfunkbeitrags genutzt, eine Verwendung für Werbung und Marktforschung ist gesetzlich ausgeschlossen", betont dort Sprecher Christian Nitsche. Und: "Überflüssige Daten werden unverzüglich gelöscht." Wann nun im Hauptsacheverfahren über Geuers Popularklage entschieden wird, steht noch nicht fest.
Es ist aber nicht das einzige Verfahren, das die finanzielle Grundlage der öffentlich-rechtlichen Sender bedroht. Durch die Umstellung besonders betroffene Unternehmen wie die Drogeriekette Rossmann klagen ebenfalls, Rewe prüft derzeit rechtliche Schritte. Sie müssen nach dem Wechsel des Systems deutlich mehr Gebühren bezahlen.
ps/dpa