WuV Homepage

Bitte melde dich hier an:

Passwort vergessen?
  • Executive Briefing
  • Marketing
  • Commerce
  • KI & Tech
  • Academy
  • Events
  • Magazin
  • Exklusiv
  • W&V Abo
  • Stellenmarkt
  • Newsletter
Login

Dieter Bohlens "Künstler"-Status kostet RTL viel Geld

Höchstrichterlich steht fest: Dieter Bohlen ist Künstler - und RTL muss einen sechsstelligen Betrag für die gesetzliche Sozialversicherung ihrer "DsdS"-Juroren nachzahlen.

Text: Petra Schwegler

1. Oktober 2009

Dieter Bohlen ist ein Künstler. Der Musiker und Produzent falle unter die Rechtsprechung zur Künstlersozialversicherung, urteilt das Bundessozialgericht in Kassel. Fest steht damit: RTL als Arbeitgeber von Bohlen und drei anderen Juroren der Show ”Deutschland sucht den Superstar“ muss Abgaben von gut 173.000 Euro allein für die ersten beiden Staffeln nachzahlen. Der Beitrag der Juroren sei ein entscheidender Teil des Showkonzepts, urteilen die Richter (Az.: B 3 KS 4/08 R). Deshalb seien sie als Künstler einzustufen, für die Abgaben zur Künstlersozialkasse zu zahlen sind.

Das Verfahren bringt finanzielle Details rund um Bohlens Arbeit für "DsdS" zutage. Die Juroren hatten nach Angaben des Gerichts für die Arbeit bei RTL zwischen 2001 und 2005 etwa vier Millionen Euro erhalten. Die einzelnen Beträge hätten allerdings zwischen 60.000 und 1,2 Millionen Euro pro Person und Staffel geschwankt. Dafür wollte die Künstlersozialkasse als Teil der gesetzlichen Sozialversicherung 173.462,92 Euro allein für die ersten beiden Staffeln von RTL haben. ”Es ist eine Unterhaltungsshow, und die Juroren tragen mit ihren mehr oder minder witzigen Kommentaren im nicht geringen Maße zu dieser Unterhaltung bei“, zitiert die Nachrichtenagentur "dpa" den Kassenanwalt. Dabei gehe es nicht um die Qualität der Bemerkungen, die seien für die rechtliche Bewertung, ob es sich um Kunst handelt, nicht relevant. Der Sender hatte die vier Juroren hingegen nicht als Künstler, sondern als Experten eingestuft - und damit mit untergeordneter Funktion für die Show. Das sahen die Richter, die sich am Vortag lange die Beiträge angesehen und ein Buch mit Bohlens ”Hammersprüchen“ begutachtet hatten, nicht so.


Mehr zum Thema:

Archiv

Autor: Petra Schwegler

Die @Schweglerin der W&V. Schreibt seit mehr als 20 Jahren in Print und Online über Medien - inzwischen auch jede Menge über Digitales. Lebt im Mangfalltal, arbeitet in München.


18.07.2025 | OBO Bettermann Holding GmbH & Co. KG | Menden Product Owner (m/w/d)
OBO Bettermann Holding GmbH & Co. KG Logo
18.07.2025 | Menicon GmbH | Offenbach am Main Mediengestalter Digital & Print (m/w/d)
Menicon GmbH Logo
17.07.2025 | OstWestfalenLippe GmbH | Bielefeld Kommunikationsmanager (m/w/d)
OstWestfalenLippe GmbH Logo
16.07.2025 | ZDF - Zweites Deutsches Fernsehen Anstalt des öffentlichen Rechts | Mainz Projektleiter*in (Product Owner)
ZDF - Zweites Deutsches Fernsehen Anstalt des öffentlichen Rechts Logo
15.07.2025 | 3spin GmbH & Co. KG | Remote Senior Marketing Manager (m/w/d)
3spin GmbH & Co. KG Logo
Alle Stellenangebote >  Stellenanzeige schalten >
Executive Briefing Marketing Commerce
KI & Tech Academy Events
Magazin Exklusiv W&V Abo
Stellenmarkt Newsletter Mediadaten

Kontakt Impressum Disclaimer Autor:innen
Datenschutz Datenschutz-Einstellungen AGB RSS-Feed
Mediadaten Verträge hier kündigen

Hol dir den Newsletter Jetzt Abonnieren
Folgen Sie uns:

© 2025 - W&V | All right reserved

© 2025 - W&V | All right reserved

Um den Lesefluss nicht zu beeinträchtigen wird in unseren Texten nur die männliche Form genannt, stets sind aber die weibliche und andere Formen gleichermaßen mitgemeint.