Doch wie ist das überhaupt geregelt: Wer besitzt die Rechte an Bildern toter Promis? 2012 urteilte ein Gericht in Los Angeles, dass General Motors legal gehandelt habe, als es den Kopf von Albert Einstein auf ein mit der berühmten Formel tätowiertes Model setzte. Die Nachlassverwaltung hatte dagegen geklagt. Das Gericht urteilte jedoch, dass die Rechte an den Bildern 50 Jahre nach dem Tod eines Menschen erlöschen.

In Deutschland regelt unter anderem das Kunsturheberrechtsgesetz (§22), dass Abbildungen von Menschen bis zu zehn Jahre nach deren Tod nur mit Genehmigung der Angehörigen erlaubt sind, wobei es bei Personen der Zeitgeschichte zahlreiche Sonderreglungen gibt. Der Bundesgerichtshof entschied etwa im Jahr 1995, bestätigt vom Bundesverfassungsgericht 2000, dass die Witwe von Willy Brandt posthum dessen Darstellung auf einer Gedenkmünze dulden musste. (Quelle: Wikipedia).

Auch in einem Spot von Dior tauchten 2012 mit Marlene Dietrich, Marilyn Monroe und Grace Kelly digital wiederbelebte Promis auf.

Der Handel mit toten Hollywood-Schönheiten ist laut "Independent" sehr lukrativ. CMG Worldwide verwaltet etliche Nachlässe von Filmstars und erhielt in einem Jahr alleine von Mercedes-Benz rund 4,6 Millionen Euro - für Werbung mit Marilyn Monroe.


Autor: Frauke Schobelt

koordiniert und steuert als Newschefin der W&V den täglichen Newsdienst und schreibt selber über alles Mögliche in den Kanälen von W&V Online. Sie hat ein Faible für nationale und internationale Kampagnen, Markengeschichten, die "Kreation des Tages" und die Nordsee. Und für den Kaffeeautomaten. Seit 2000 im Verlag W&V.