
Galaxy:
Digitaler Klon: Audrey Hepburn wirbt für Schokolade
Stilikone Audrey Hepburn starb vor zwanzig Jahren - für einen Werbespot der britischen Schokoladen-Marke Galaxy wurde die Schauspielerin von AMV BBDO digital wieder zum Leben erweckt. Die Stilikone gehört damit zu einer langen Reihen von toten Promis, die posthum für Marken werben.
Stilikone Audrey Hepburn starb vor zwanzig Jahren - für einen Werbespot der britischen Schokoladen-Marke Galaxy wurde die Schauspielerin jetzt digital wieder zum Leben erweckt. Der Spot (Kreation: AMV BBDO, London) bedient sich beim Film "Ein Herz und eine Krone", der 1953 in die Kinos kam. In der Romanze spielt Audrey Hepburn eine Kronprinzessin, die zu Besuch in Italien dem ungeliebten Hofprotokoll entflieht und inkognito Rom erkundet. Dabei verliebt sie sich in einem US-Reporter, gespielt von Gregory Peck.
Der Spot zeigt die junge Audrey Hepburn in einem italienischen Bus, der nach einem Verkehrsunfall in einem Stau steckt. Ein gut aussehender Fremder sieht das schöne Mädchen und lädt es in sein Auto ein. Sie nimmt an und lässt sich entspannt im Cabrio durch den italienischen Sommer kutschieren - und knabbert dabei Schokolade von Galaxy.
Laut dem britischen "Independent" haben die Söhne von Audrey Hepburn die Erlaubnis für den posthumen Werbeauftrag erteilt. In einer Pressemitteilung erklärten Sean Ferrer und Luca Dotti, ihre Mutter wäre stolz auf diesen Spot gewesen. "Sie sprach oft über ihre Liebe zu Schokolade und wie diese ihre Stimmung hebt".
Anders sah dies 1997 die Tochter von Fred Astaire, der - zehn Jahre nach seinem Tod - in einem Werbespot mit einem Dirt Devil tanzte. Die Witwe hatte dem zugestimmt, die Tochter war entsetzt.
Doch wie ist das überhaupt geregelt: Wer besitzt die Rechte an Bildern toter Promis? 2012 urteilte ein Gericht in Los Angeles, dass General Motors legal gehandelt habe, als es den Kopf von Albert Einstein auf ein mit der berühmten Formel tätowiertes Model setzte. Die Nachlassverwaltung hatte dagegen geklagt. Das Gericht urteilte jedoch, dass die Rechte an den Bildern 50 Jahre nach dem Tod eines Menschen erlöschen.
In Deutschland regelt unter anderem das Kunsturheberrechtsgesetz (§22), dass Abbildungen von Menschen bis zu zehn Jahre nach deren Tod nur mit Genehmigung der Angehörigen erlaubt sind, wobei es bei Personen der Zeitgeschichte zahlreiche Sonderreglungen gibt. Der Bundesgerichtshof entschied etwa im Jahr 1995, bestätigt vom Bundesverfassungsgericht 2000, dass die Witwe von Willy Brandt posthum dessen Darstellung auf einer Gedenkmünze dulden musste. (Quelle: Wikipedia).
Auch in einem Spot von Dior tauchten 2012 mit Marlene Dietrich, Marilyn Monroe und Grace Kelly digital wiederbelebte Promis auf.
Der Handel mit toten Hollywood-Schönheiten ist laut "Independent" sehr lukrativ. CMG Worldwide verwaltet etliche Nachlässe von Filmstars und erhielt in einem Jahr alleine von Mercedes-Benz rund 4,6 Millionen Euro - für Werbung mit Marilyn Monroe.