
Drehbuch-Affäre: Wie ARD und ZDF gegen Vetternwirtschaft vorgehen
Wegen Verdachts auf Vetternwirtschaft trennt sich der NDR von seiner Fernsehfilmchefin Doris Heinze. Aber gibt es bei den Öffentlich-Rechtlichen überhaupt Bestimmungen, die eine Zusammenarbeit von Angehörigen verbietet? W&V Online hat nachgefragt.
Der Norddeutsche Rundfunk (NDR) hat sich von seiner Fernsehfilmchefin Doris Heinze getrennt.
Heinze hätte, so lauten die Vorwürfe, jahrelang Filmstoffe ihres Ehemanns angenommen. In den Jahren 2001 bis 2009 habe ihr Mann fünf Drehbuchaufträge für Fernsehfilme, die er unter dem Pseudonym Niklas Becker schrieb, eingereicht. NDR-Intendant Lutz Marmor erklärte: "Gegen unlauteres Verhalten gibt es keinen absoluten Schutz." Aber gibt es bei den Öffentlich-Rechtlichen offizielle Bestimmungen, die eine Zusammenarbeit von Angehörigen verbietet? W&V Online hat bei den Sendern nachgefragt.