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Ein Bayer will neue Gebührenregelung für ARD und ZDF per Gericht stoppen

Wechsel zur Haushaltsabgabe? Da macht der Passauer Jurist Ermano Geuer nicht mit – und ficht mit einer Popularklage vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof die Neuregelung im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag an.

Text: Petra Schwegler

14. August 2012

Die Bayern haben den Ruf, als die Gallier Deutschlands besonders widerborstig zu sein. Es wundert daher wenig, dass nun ein Passauer dem neuen Finanzierungsmodell von ARD und ZDF einen Riegel vorschieben will. Wie die Nachrichtenagentur "dpa" am Dienstag meldet, will der Jurist Ermano Geuer mit einer Popularklage vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof in München die Neuregelung im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag stoppen. Demnach sollen, so der Beschluss der Länder, ab 1. Januar 2013 alle Haushalte und Betriebe eine Abgabe zahlen - unabhängig davon, ob sie überhaupt Fernseher, Radios oder internetfähige Computer und Smartphones besitzen. Damit soll die bisher gerätebezogene Gebühr abgelöst und die Finanzierung der Öffentlich-Rechtlichen vor dem Hintergrund der sinkenden Zahl an Gebührenzahlern gesichert werden.

Das Argument des Juristen aus Niederbayern: Die Neuregelung verletze den Gleichheitsgrundsatz der Verfassung. Es handele sich um eine sachlich ungerechtfertigte Pauschalierung, argumentiert der Kläger, der wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Öffentliches Recht der Universität Passau ist. Die bundesweiten Folgen bei einem eventuellen Erfolg der Klage sind noch nicht zu abzusehen.

dpa/ps


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Petra Schwegler, Redakteurin
Autor: Petra Schwegler

Die @Schweglerin der W&V. Schreibt seit mehr als 20 Jahren in Print und Online über Medien - inzwischen auch jede Menge über Digitales. Lebt im Mangfalltal, arbeitet in München.


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