Auch der Kölner Rechtsanwalt Christian Solmecke hat sich intensiv mit dem Fall auseinandergesetzt. Er weist zusätzlich darauf hin, dass Anwender ja zumeist bereits seit Jahren Links mit einer Bildervorschau auf Facebook veröffentlichen und auch wegen Copyright-Verstößen aus der Vergangenheit abgemahnt werden können. Und selbst wenn sie bereits angefangen hätten diese herauszulöschen, seien oft alte Versionen der Seiten noch über Web-Archive nachverfolgbar.

Solmecke gibt fünf Ratschläge zum Thema Vorschau-Bilder in sozialen Netzwerken:

1. Den eigenen Facebook-Account nur für Freunde zugänglich machen. So sind die Leser bekannt und Außenstehende haben keine Möglichkeit, das Abmahnpotenzial eines Facebook-Auftrittes zu prüfen. (Anm. d. Redaktion: Was natürlich dem eigentlichen Ziel von Unternehmen, Agenturen und Medioen widerspricht, mit ihren Facebook-Auftritt möglichst viele Nutzer zu erreichen)