Der schillernde Media-Manager war im Mai 2009 nach mehr als 60 Prozesstagen wegen Untreue in 68 Fällen zu einer mehr als elfjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Der Untreue-Prozess, gegen den Ruzickas Anwälte eine Revision vorbereiten, wirkt sich direkt auf das Zivilverfahren aus: Dadurch, dass Alexander Ruzicka verurteilt ist und ein schriftliches Urteil vorliegt, kehrt sich die Beweislast um. Sprich: Der Verurteilte muss seine Unschuld beweisen, um im Schadensersatzprozess bestehen zu können.


Autor: Petra Schwegler

Die @Schweglerin der W&V. Schreibt seit mehr als 20 Jahren in Print und Online über Medien - inzwischen auch jede Menge über Digitales. Lebt im Mangfalltal, arbeitet in München.