
Fall Ruzicka: Aegis-Tochter Carat kämpft um Schadensersatz
Ende Januar startet der Zivilprozess, in dem Carat als Nebeneffekt der von Ruzicka veruntreuten Gelder Schadensersatz von der Agentur Wunschkund - ehemals ZHP - erstreiten will. Indes kommt auch der Schadensersatzprozess Aegis vs. Ruzicka und widerklagend ins Rollen.
Der aufsehenerregende Fall des wegen Betrugs verurteilten ehemaligen Media-Managers Alexander Ruzicka findet am 29. Januar seine Fortsetzung: An diesem Tag eröffnet das Landgericht Wiesbaden um 9.30 Uhr das nachgelagerte Zivilverfahren Carat gegen Wunschkind bzw. ZHP. In dem Zivilverfahren geht es um Schadensersatz, den die Aegis-Tochter von der Wiesbadener Werbeagentur einfordert. Die Mediaagenturgruppe will 7,5 Millionen Euro Schadensersatz von Wunschkind, die früher unter Zoffel Hoff Partner (ZHP) firmierte.
Angeleiert wurde dieses Verfahren vor einem Jahr vom Aegis-Anwalt Johann-Christoph Gaedertz wegen "ungerechtfertigter Bereicherung“. Diese vermeintliche "Bereicherung" steht im Zusammenhang mit dem Prozess gegen Ruzicka, der bei seinem früheren Arbeitgeber Aegis Media mehr als 50 Millionen Euro veruntreut hat. Laut Anklageschrift sind davon neun Millionen Euro über ZHP abgeflossen. Das Geld landete bei diversen Tarnfirmen. Das Verfahren könnte schnell ein Ende finden: Wunschkind hat Ende 2009 Insolvenz beantragt.
Einen Termin für den Zivilprozess "Aegis gegen Ruzicka und widerklagend" hat das Landgericht Wiesbaden noch nicht festgelegt. Hier fordert zum einen die Media-Agentur Aegis von ihrem ehemaligen Geschäftsführer 20 Millionen Euro der insgesamt 35 Millionen Euro zurück, die Ruzicka veruntreut hat. Im Gegenzug hat der seit Jahren einsitzende Ruzicka im Dezember vergangenen Jahres ein Zivilverfahren gegen seinen Ex-Arbeitgeber angestrengt, in dem er eine Abfindung von 80 Millionen Euro einfordert.Die Widerklage des Inhaftierten ist nach Gerichtsangaben am 30. Dezember vorgelegt worden. Eine schnelle Entscheidung wird hier nicht erwartet, es wird um die gleichen Themen wie in dem spektakulären Strafprozess gegen Ruzicka gehen.
Der schillernde Media-Manager war im Mai 2009 nach mehr als 60 Prozesstagen wegen Untreue in 68 Fällen zu einer mehr als elfjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Der Untreue-Prozess, gegen den Ruzickas Anwälte eine Revision vorbereiten, wirkt sich direkt auf das Zivilverfahren aus: Dadurch, dass Alexander Ruzicka verurteilt ist und ein schriftliches Urteil vorliegt, kehrt sich die Beweislast um. Sprich: Der Verurteilte muss seine Unschuld beweisen, um im Schadensersatzprozess bestehen zu können.