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Ferrero siegt gegen Fifa vor Gericht

Entscheidung in Karlsruhe: Ferrero darf auch weiterhin von der Vermarktung der WM 2010 profitieren und Fußballbilder beilegen. Die Fifa scheiterte erneut mit ihrer Klage.

Text: Uli Busch

13. November 2009

Der Fußball-Weltverband FIFA kann nicht verhindern, dass auch andere Unternehmen von der Vermarktung der Fußball-Weltmeisterschaft 2010 in Südafrika profitieren. Das folgt aus einem Urteil des Bundesgerichtshof (BGH) vom Freitag.

Die Karlsruher Richter haben eine Klage der FIFA gegen den Süßwarenhersteller Ferrero abgewiesen, der seinen Hanuta- und Duplo-Riegel seit 1982 zu Weltmeisterschaften Fußball-Sammelbilder beigelegt hatte. Zum Schutz der Sammelbildaktion hatte sich Ferrero verschiedene Marken eintragen lassen, beispielsweise"WM 2010", "WM", "2010" und "Südafrika 2010". Die Fifa hielt dies für wettbewerbswidrig und wollte die Marken löschen lassen.

Fifa-Anwalt Volkert Vorwerk berief sich in der Verhandlung auf die Eigentumsgarantie im Grundgesetz. Daraus folge ein verfassungsrechtlicher Schutz eines Veranstalters, der sich auch auf die Verwertung der wirtschaftlichen Vorteile erstrecke. Mit seinen WM-Sammelbildern beute Ferrero in gewisser Weise den Ruf der Weltmeisterschaft aus. Die FIFA müsse sich gegen eine solche Ausnutzung wehren können. Wenn Ferrero ohne eine besondere Lizenz der Fifa mit der WM werben dürfe, sei "klar, dass sich kein WM-Sponsor für Schokoladenprodukte mehr findet".

Das sah der Bundesgerichtshof anders, der heute zugunsten von Ferrero urteilte. Schon 2006 war die Fifa mit einer ähnlichen Klage gescheitert.


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Autor: Uli Busch

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