
Gewinn versteuern!:
Fiskus bittet den Sieger der RTL-Reihe "Die Farm" zur Kasse
Sieger bei RTL, Verlierer vor dem Finanzamt: Laut Gerichtsurteil muss der "Farmer des Jahres" den Gewinn von 50.000 Euro versteuern.
Die Show ist längst vorbei, doch der Sieger des RTL-Spektakels "Die Farm" muss seinen Gewinn in Höhe von 50.000 Euro versteuern. Das geht aus einem jetzt veröffentlichten Urteil des Finanzgerichts Münster hervor. Das Preisgeld stelle keinen steuerfreien Spielgewinn dar, sondern unterliege vielmehr als "sonstige Einkünfte" der Steuer, so der Kadi (AZ: 4 K 1215/12 E). Der Teilnehmer an der RTL-Reihe, die im Jahr 2010 ausgestrahlt wurde, hatte dagegen argumentiert, dass das Geld wie ein Gewinn bei einem Glücksspiel zu werten sei - und somit nicht steuerpflichtig wäre. Der Ausgang der Spiels sei stark von Glück und Zufall geprägt gewesen, so sein Argument vor dem Fiskus. Das Finanzgericht macht indes deutlich, dass der "Farmer" die Einnahmen als Gegenleistung für seine Teilnahme an der Sendung erhalten habe sowie für die Verwertungsrechte des Bild- und Tonmaterials. Der Gewinn sei keine Frage des Glücks gewesen, sondern der Geschicklichkeit und des Wissens.
Wir erinnern uns: In der RTL-Doku-Soap "Die Farm" begleitete Inka Bause zwölf Kandidaten bis zu sieben Wochen auf einem sehr ursprünglichen Bauernhof in der norwegischen Einöde – fernab von Storm und fließendem Wasser. Wöchentlich fand zwischen zwei Teilnehmern ein "Duell" statt - im Axtwerfen, Melken, Tauziehen oder auch in der Beantwortung von Wissensfragen. Der Verlierer musste die "Farm" verlassen. Zum Schluss der Doku-Soap-Staffel wurde der "Farmer des Jahres" gewählt. Dies war Markus Laurenz, der 50.000 Euro Preisgeld sowie eine Aufwandspauschale für den Aufenthalt in der "Farm" erhielt. RTL beließ es bei der einen Staffel, die bei den Marktanteilen meist unter Senderschnitt blieb.
Vor zwei Jahren hatte der Bundesfinanzhof übrigens ähnlich zum "Big-Brother"-Gewinner Sascha Sirtl entschieden. Dieser musste sein Preisgeld in Höhe von einer Million Euro ebenfalls versteuern (AZ: IX R 6/10).