
Gabriele Pauli vs "Bild": Gericht lässt Wagners Post schwärzen
Dass Kolumnist Franz Josef Wagner die Ex-CSU-Rebellin Gabriele Pauli als "Latex-Landrätin" und als "durchgeknallte Frau" bezeichnet hat, muss nachträglich vertuscht werden. So urteilt das Traunsteiner Landgericht. Doch "Bild" bleibt vor weiteren Konsequenzen verschont...
Springers "Bild“ hat am Donnerstag vor dem weit entfernten Landgericht Traunstein eine Teilniederlage erlitten. Im Zivilprozess zwischen der ehemaligen Fürther Landrätin Gabriele Pauli und der Online-Ausgabe der "Bild“-Zeitung hat der Richter der ehemaligen CSU-Rebellin grundsätzlich Recht gegeben. In der Auseinandersetzung um eine "Post von Wagner“ aus dem Frühjahr 2007 ist es darum gegangen, dass Kolumnist Franz Josef Wagner Pauli als "Latex-Landrätin" und als "durchgeknallte Frau" bezeichnet hat. Er bezog sich auf eine legendäre Fotostrecke im damaligen Gesellschaftsmagazin "Park Avenue“. Die Politikerin klagte auf Unterlassung und forderte 5000 Euro Schmerzensgeld.
Die Unterlassung hat der Kadi Gabriele Pauli im tiefsten Oberbayern nun zugestanden; Bild-Online darf die in dem Artikel verwendeten Zitate nicht mehr veröffentlichen. Damit dürfte der Web-Artikel (der wie immer auch in der Printausgabe zu finden war) von der Seite genommen werden. Aber beim zweiten Punkt, der Forderung nach Schmerzensgeld, bleibt das Traunsteiner Landgericht hart. Nach Ansicht des Gerichts liegt die Veröffentlichung des Artikels zu weit zurück. Pauli habe dadurch keine Nachteile, berichten Chiemgauer Lokalmedien. Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig und beide Parteien könnten Rechtsmittel einlegen. Springer kommentiert das Urteil auf Anfrage nicht.
Weniger Glück hatte Pauli vor einigen Monaten mit einer Klage gegen den BR. Im Kern ging es um die gleiche Sache beziehungsweise heiße Fotostrecke – nur hatte die Münchner ARD-Anstalt die erotischen Bilder im BR Fernsehen aufgegriffen, zum Teil seiner Berichterstattung gemacht und die Frage aufgeworfen, wie die CSU mit solchen Auftritten umgeht. Pauli muss es hier dulden, dass Fotos von ihr in aufreizenden Posen und mit Latex-Handschuhen auch nach fünf Jahren noch gezeigt werden. Das Münchner Landgericht hat im Februar die Klage der fraktionslosen Landtagsabgeordneten gegen den Bayerischen Rundfunk abgewiesen. Der BR hat die Bilder der mittlerweile 54-Jährigen, die für das Gesellschaftsmagazin "Park Avenue" aufgenommen worden waren, in seinem Politikmagazin "Kontrovers" gezeigt (Az.: neun O 29610/11). "Diese Bilder werden ein Teil von Ihnen bleiben", betonte damals der Vorsitzende Richter in der mündlichen Verhandlung.
Zur Erinnerung: Die frühere CSU-Politikerin ist 2006 bundesweit bekannt geworden, weil sie zum Sturz des damaligen bayerischen Ministerpräsidenten Edmund Stoiber (CSU) beitrug. Stoiber erklärte Anfang 2007 seinen Rücktritt. Der BR brachte das Latex-Foto im Zusammenhang mit einem Ex-Erotikmodel, das sich um eine Position als Landrätin bewarb. Pauli sah darin einen Eingriff in ihr Persönlichkeitsrecht. Überdies war nach ihrer Darstellung die Veröffentlichung der Bilder in dem mittlerweile eingestellten Glamour-Magazin "Park Avenue" in dieser Form von ihr nicht gewollt.