
Gerhard Schröder verliert gegen "Mopo"
Mit einer Klage um die Richtigstellung einer Meldung in der "Hamburger Morgenpost" ist der frühere Bundeskanzler Gerhard Schröder vor Gericht gescheitert.
Mit einer Klage um die Richtigstellung einer Meldung in der "Hamburger Morgenpost" ist der frühere Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) vor Gericht gescheitert.
Die Zeitung hatte über die Trunkenheitsfahrt der früheren Bischöfin Margot Käßmann berichtet. Schröder verlangte auf juristischem Weg den Abdruck einer Richtigstellung - mit dem Inhalt, dass er damals nicht Käßmanns Beifahrer war.
Gerichtssprecher Conrad Müller-Horn sagte nach dem Urteil: "Zwar ist es zwischen den Parteien unstreitig geblieben, dass der Kläger bei der fraglichen Autofahrt nicht Beifahrer war." Einen Anspruch auf Berichtigung hätte Schröder aber nur bei einer "fortgesetzten Rufbeeinträchtigung" gehabt. "So ist es für sich genommen nicht ansehensmindernd, neben der damaligen Bischöfin Käßmann im Auto gesessen zu haben", so Müller-Horn weiter.