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Landgericht München:
Gericht: Konkurrenz für Käpt'n Iglo ist erlaubt

Bart, Mütze und Meer sind keine Exklusiv-Kennzeichen von Käpt'n Iglo: Der Tiefkühlkostanbieter ist vor Gericht mit dem Versuch gescheitert, Appel Feinkost aus Cuxhaven eine ähnliche Werbefigur zu verbieten.

Text:

3. Dezember 2020

Foto: Iglo

Käpt'n Iglo hat kein Exklusivrecht auf einen bärtigen, älteren Mann mit Mütze vor Meereshintergrund. Das hat jetzt das Landgericht München in einem Urteil entschieden.

Iglo warf dem Konkurrenten Appel Feinkost vor Gericht vor, die Verbraucher wegen der Verwechslungsgefahr beider Figuren in die Irre zu führen. Doch das Münchner Landgericht wies die Klage am Donnerstag ab. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Laut Iglo nutzt die Cuxhavener Firma die Bekanntheit des Käpt'n für eigene Zwecke aus: "Die bereits 1985 in Deutschland eingeführte und seither mit erheblichem Aufwendungen weiter aufgebaute Werbeikone des Käpt'n Iglo hat laut Marktforschungsdaten bei den Deutschen eine Markenbekanntheit von über 80 Prozent", hieß es in einer Stellungnahme des Hamburger Unternehmens. "Daher kann Iglo die von Appel Feinkost vertretene Position, dass es sich nicht um eine Nachahmung unter Ausnutzung der Bekanntheit und des Markterfolgs von Käpt'n Iglo handelt, nicht nachvollziehen oder akzeptieren."

Appel Feinkost dagegen verteidigte sich mit dem Argument, die eigene Werbefigur sei kein Seemann, sondern ein "Best-Ager in edlem Outfit".
 
Die Richter analysierten im Detail sowohl die Kleidung als auch die maritime Kulisse der beiden Werbekampagnen. Demnach sind die beiden
Werbefiguren keineswegs identisch, Kopfbedeckung inbegriffen. In einem Fall handelt es sich demnach um eine Kapitänsmütze, im anderen um
eine Elblotsenmütze. "Die Mütze ist darüber hinaus auch nicht blau, sondern dunkelgrau", schreiben die Richter in ihrem Urteil.

Iglo hat die Möglichkeit, Berufung einzulegen, nächste Instanz wäre das Münchner Oberlandesgericht.


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