
Gerichtsurteil:
Gericht bremst Atze Schröders Sex-Witze über Fritz Wepper
Auf bestimmte Witze über das Sexualleben des Schauspielers Fritz Wepper muss Comedian Atze Schröder künftig verzichten. Die Zahlung von Schmerzensgeld bleibt ihm aber erspart.
Der Schauspieler Fritz Wepper hat seinen Prozess gegen den Comedian Atze Schröder vor dem Oberlandesgericht München teilweise gewonnen. Schröder darf nun keine Anspielungen mehr auf die Zeugung von Weppers Tochter mit einer weit jüngeren Frau mehr machen. Weppers Forderung nach 25.000 Euro Schmerzensgeld lehnte das Gericht am Dienstag allerdings ab. Nicht untersagt wurde Schröders Darstellung des aus der Dusche kommenden und mit seinem Penis plaudernden Schauspielers.
Comedy-Star Schröder hat Wepper in seinem Tournee-Programm "Schmerzfrei" 2012 als Lustgreis verhöhnt. Das Programm wurde an zwei Abenden auch auf RTL ausgestrahlt. Schröders Anwalt Simon Bergmann bezeichnete es vor dem OLG als Satire. Aber im Gegensatz zum Landgericht München, das Weppers Klage abgewiesen hatte, sah das Oberlandesgericht die Grenzen der Kunstfreiheit verletzt: Die sogenannte Zeugungsszene sei davon nicht mehr gedeckt, erklärte der Senat. Es gebe einen unantastbaren und absolut geschützten Lebensbereich, der insbesondere die Sexualität betreffe, sagte die Vorsitzende Eva Spangler.
Das Recht, jemandem den Spiegel vorzuhalten, sei nicht unbeschränkt. Unter Androhung eines Ordnungsgeldes verurteilte das Gericht Schröder zu unterlassen, den 72-jährigen Wepper in Bezug auf die Zeugung seines Kindes mit einer weit jüngeren Frau "als 1,50 Meter geballte Erotik, mit 40 Kilo zuviel auf der künstlichen Hüfte, ein künstliches Gebiss tragend und dieses beim Küssen schon mal in die Tasche steckend" zu beschreiben und dann die Zuschauer aufzufordern, dabei "Iiiiiiii" zu rufen.
Weppers Anwalt hatte von einer Verletzung der Menschenwürde gesprochen und 25.000 Euro Schmerzensgeld gefordert - das wies das Gericht allerdings ab. Auch Schröders Dusch-Sketch, in der sich Wepper mit seinem leblosen "Miniwepper" unterhält, muss der Schauspieler hinnehmen. Diese Darstellung unterfalle noch der Kunst- beziehungsweise Satirefreiheit, erklärte der Senat.
dpa/kas