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Gericht weist Formatschutzklage ab

Das Landgericht München I hat die Klage des Formatentwicklers Marcel Juegel gegen DSF und Beiersdorf abgewiesen. Juegel will nun in die zweite Instanz gehen.

Text: Sigrid Eck

14. Januar 2010

Das Landgericht München I hat die Klage des Formatentwicklers Marcel Juegel gegen das Deutsche Sportfernsehen (DSF) und Beiersdorf abgewiesen. Die Kammer sah das vorliegende TV-Castingkonzept nicht als schützenswert an. "Es wäre durchaus denkbar, dass Werbekonzepte und Formate geschützt werden, wenn man den Kern einer Fabel erkennen kann", argumentierte der Vorsitzende Richter Peter Guntz. In diesem Fall wäre aber keine Fabel erkennbar gewesen, sondern nur die Idee zu einer Castingssendung. Juegels Anwalt, Marc Heinkelein, will nun beim Oberlandesgericht Berufung einlegen. Der Prozess hat einen Streitwert von 100.000 Euro.

Der Streitfall: Der Fernsehformat-Entwickler Marcel Juegel wirft der Beiersdorf AG und dem DSF vor, ein von ihm entwickeltes TV-Format eins zu eins umgesetzt zu haben. Das Konzept trug den Arbeitstitel "Spiel Deines Lebens - Deutschland im Fußballfieber!": Fußballfans treten in einem Stadion gegen ein Bundesliga-Team an. Dafür sollen die Teilnehmer in einem Trainingslager unter prominenter Führung fit gemacht werden. Ein Talent-Scout entscheidet, für welche der 15 Auserwählten der Traum vom Fußballprofi fortgeführt wird. Juegel argumentiert, er hätte die Idee im Juni 2003 beim DSF präsentiert und danach nichts mehr gehört. 2007 realisierten die Beiersdorf AG und der Sender gemeinsam das Projekt "Nivea for Men - Kicken gegen die Profis".

Beiersdorf betonte in der Verhandlung: Das Unternehmen respektiere sehr wohl geistiges Eigentum. Aber sie hätten das Konzept von Juegel gar nicht zugeschickt bekommen. Außerdem argumentierte Lars Kröner, von der Hamburger Anwaltskanzlei Schultz-Süchting: "Wir brauchen eine hinreichende Schöpfungshöhe und die ist hier nicht gegeben."

Anwalt Heinkelein von der Münchner Medienrechtskanzlei Heinkelein/Voigt will "dass die Frage, ob das Konzept zu einer Fernsehshow rechtlich geschützt ist, anhand des Falles Juegel neu geklärt wird."

Der weltweite Umsatz beim Formathandel liegt bei drei Milliarden Euro. In Deutschland wird Formatklau dagegen eher als eine Art Kavaliersdelikt behandelt. Im Gegensatz zum Ausland gibt es in Deutschland keinen gesetzlichen Schutz von Showkonzepten.


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Autor: Sigrid Eck

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