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Rechtsstreit:
Gericht weist Klage gegen "Tagesschau"-App zurück

In erster Instanz erhielten die Verlger recht, nun kassiert das Oberlandesgericht Köln das Urteil und weist die Verlegerklage gegen die "Tagesschau"-App ab.

Text:

20. Dezember 2013

Die Verlegerklage gegen die "Tagesschau"-App ist vom Oberlandesgericht Köln abgewiesen worden. Das Gericht stellte am
 Freitag in zweiter Instanz fest, dass die ARD für den Internetauftritt Tagesschau.de und die daraus abgeleitete App die
 nötige Genehmigung besitze. Das OLG ließ eine Revision zum Bundesgerichtshof zu, da die Frage von grundsätzlicher Bedeutung sei.
 
Verlage wie Springer, WAZ, FAZ und Süddeutscher Verlag halten die kostenlose "Tagesschau"-App für unfaire Konkurrenz, weil die ARD sie mit dem Rundfunkbeitrag finanziert. In erster Instanz hatten sie vor dem Landgericht Köln Recht bekommen, allerdings bezog sich das Urteil nur auf die App in ihrer Form vom Juni 2011. Doch dieses Urteil wurde nun aufgehoben. Das Oberlandesgericht stellte fest, die Frage, ob das Angebot "presseähnlich" sei, spiele bei der Prüfung der Zulässigkeit der App für Tablet-Computer keine Rolle. Die App sei durch das Prüfsystem des Drei-Stufen-Tests und die Freigabe dieses Konzepts durch die niedersächsische Landesregierung legalisiert. Daran sei das Gericht gebunden.

"Wir hatten hier ein Marktverhalten zu beurteilen, das von der zuständigen Behörde genehmigt worden ist", sagte der Vorsitzende Richter Hubertus Nolte. "Mit der inhaltlichen Frage, ob das Angebot presseähnlich ist, haben wir uns vor diesem Hintergrund nicht mehr befassen müssen und auch nicht befasst."

Die ARD sieht sich durch die Ablehnung der Klage bestätigt. "Für die vielen Nutzer der "Tagesschau"-App ist das eine gute Nachricht", teilte der ARD-Vorsitzende und NDR-Intendant Lutz Marmor in Hamburg mit. Unabhängig von der Entscheidung sei er der Meinung, dass die Verlage und der öffentlich-rechtliche Rundfunk nicht auf Konfrontation setzen sollten. "Unsere Einladung zur Zusammenarbeit gilt nach wie vor." Die Verleger müssen nun entscheiden, ob sie den Fall vor den Bundesgerichtshof bringen wollen.

Seit dem 22. Dezember 2009 protestieren die deutschen Verleger und Privatsender auf breiter Front gegen die damalige ARD-Ankündigung, kostenfreie Nachrichten für Smartphones einzuführen. Am 21. Juni 2011 reichten acht Zeitungsverlage vor dem Kölner Landgericht Klage gegen die "Tagesschau"-App ein. Außergerichtliche Gespräche dazu verliefen im Sande. 

(fm/dpa)


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