
Gerichtsurteil: Werbeverbot für den Weissenhof-Premiumsponsor Bet-at-Home
Werbe-Aus für den Premiumsponsor beim ATP-Tennisturniers auf dem Stuttgarter Weissenhof: Der 6. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) hat in einem Urteil bestätigt, dass der Sportwetten-Anbieter Bet-at-Home beim mit 450.000 Euro dotierten „Mercedes Cup“ nicht mehr für sich werben darf.
Werbe-Aus für den Premiumsponsor beim ATP-Tennisturniers auf dem Stuttgarter Weissenhof: Der 6. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) hat in einem Urteil bestätigt, dass der Sportwetten-Anbieter Bet-at-Home beim mit 450.000 Euro dotierten „Mercedes Cup“ nicht mehr für sich werben darf. Die Veranstalter hängten am Donnerstag die entsprechenden Reklamebanden des Unternehmens mit Firmensitz in Malta ab und entfernten die Werbebanner auf ihrem Internet-Auftritt.
Das Regierungspräsidium hatte den Veranstaltern des Turniers die Werbung untersagt. Dieser hatte dagegen einen Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz eingelegt. Das staatliche Monopol für die Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten verstoße gegen europäisches Recht und gegen das Grundgesetz. Zudem sei das Verbot rechtswidrig, weil der Wettanbieter nur Sponsor sei und das Werbeverbot des Glücksspielstaatsvertrags daher nicht gelte.
Das Verwaltungsgericht Stuttgart hatte diese Ansicht geteilt und in der vergangenen Woche die umstrittene Werbung zunächst erlaubt. Mit dem VGH-Urteil ist diese Erlaubnis nun wieder hinfällig. Der VGH teilte schriftlich mit, sein Beschluss (Az.: 6 S 1565/09) sei unanfechtbar. Für das am Montag beginnende Turnier am Hamburger Rothenbaum hat ein Gericht ebenfalls Werbung dieses Sportwetten-Anbieters untersagt.