
Glücksspiel: Länder wollen Monopol behalten
Die Länder schlagen offenbar den harten Weg ein: Sie wollen das Lotto- und Sportwettenmonopol zementieren.Eine endgültige Entscheidung wird im kommenden März erwartet.
Eine klare Mehrheit will die Lotto- und Sportwettenmonopole umfassend erhalten - durch einen Umbau des Lotto-Systems und durch eine schärfere Suchtbekämpfung. Die Ministerpräsidenten haben bei ihrem Treffen am Mittwoch in Berlin den Entwurf für einen neuen Glücksspielstaatsvertrag beraten. Den auslaufenden Vertrag hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) im September gekippt. Ein staatliches Monopol sei nur zulässig, wenn es die Suchtgefahr bei allen Spielarten konsequent bekämpfe, argumentieren die EU-Richter.
Im Vorfeld haben die Länder drei Modelle diskutiert. Zum einen die Weiterentwicklung des Lotterie – und Sportwettenmonopols, die nach dem Treffen am Mittwoch bevorzugt wird. Es soll auf Spielhallen erweitert und Pferdewetten als Sportwetten im Sinne des Glücksspielstaatsvertrages angesehen werden. Zudem sollen Lotterien und Wetten im Internet auf staatliche Anbieter beschränkt und nur diesen erlaubt werden. Auch Lotto-Werbung im Fernsehen und für Sportwetten und Lotto im Internet sollen möglich sein - aber unter recht hohen Auflagen. Bei Sportwetten sollen Live-Wetten für bestimmte Großereignisse ermöglicht werden. Vorgesehen ist auch eine zentrale Sperrdatei für alle Glücksspiele. Sämtliche Veranstalter Lotterien, die staatliche Sportwette Oddset, Casinos und Spielhallen müssten suchtgefährdete Spieler dann an eine Zentrale melden.
Das zweite Modell, das vor allem von Schleswig-Holstein in Anlehnung an das dänische Vorgehen nach dem EU-Urteil eingebracht worden ist, sieht eine Öffnung der Spprtwetten unter Beibehaltung des staatlichen Lottomonopols vor. Hauptziel ist es hier, unerlaubte Angebote aus dem Milliarden-Schwarzmarkt herauszuholen. Restriktionen für Lotterien (Internet, Werbung) sollen gelockert werden. Alle inländische und ausländische Angebote werden gleichmäßig durch Abgaben/Steuern erfasst.
Darüber hinaus hat noch eine Experimentiertklausel im Raum gestanden, die im Prinzip auf Modell 1 basiert. Im Kampf gegen den Schwarzmarkt soll eine begrenzte Zahl von Sportwettkonzessionen für einen Zeitraum erteilt werden. Dafür wird ein Konzessionsverfahren eingeführt, das generell eingreift, wenn die Monopolvorschrift nicht anwendbar ist. Auch bei ausländischen Konzessionsnehmern soll es eine von den Ländern festgelegte Abgabe geben. Eine endgültige Entscheidung der Länder wird im kommenden März erwartet.