
Grosso: Gemeinsame Erklärung soll rechtsverbindlich werden
Der Grossoverband will den Branchenkonsens "Gemeinsame Erklärung" über die Grundlagen des Grossosystems für einzelne Marktteilnehmer verbindlich machen.
Die Mitglieder des Grossoverbands haben auf einer außerordentlichen Mitgliederversammlung einem Entwurf des Vorstandes zugestimmt, der den Branchenkonsens „Gemeinsame Erklärung“ für die einzelnen Marktteilnehmer rechtlich verbindlich machen soll.
Damit soll zum Beispiel verhindert werden, dass ein Grossist in Zukunft ohne Angabe von sachlich gerechtfertigten Gründen einfach gekündigt werden kann. Zuletzt war dies den Grossisten Mügge, Stade, und Grade, Elmshorn, passiert: Der Bauer-Verlag hatte den Unternehmen die Auslieferung der verlagseigenen Titel gekündigt, um den Vertrieb an die Konzerntochter PVN zu übertragen. Auch ein Ausweitung des Verlagsgrosso soll über Individualunterschriften der Marktteilnehmer für diese rechtlich bindend verhindert werden.
Die Gemeinsame Erklärung wurde 2004 von den Branchenverbänden Bundesverband Pressegrosso (BVPG), Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) und Bundesverband deutscher Zeitungsverleger (BDZV) unterschrieben. In der gerichtlichen Auseinandersetzung zwischen Bauer und den gekündigten Grossisten, spielte die Erklärung jedoch keine Rolle. Die Richter waren der Meinung, dass sich daraus keine Rechtsansprüche ableiten lassen.
Gleichzeitig sollen verbindliche Qualität- und Leistungskritereien in die gemeinsame Erklärung aufgenommen werden, an denen sich die Grossounternehmen ausrichten müssten, um in Zukunft willkürliche Kündigungen zu verhindern.
Die Vorschläge will der Grossoverband den Vertretern des Wirtschaftsministeriums und des Bundesbeauftragen für Kultur und Medien nächste Woche vorlegen. "Wir setzen als Verband auf privatwirtschaftliche Selbstregulierung mit Begleitung der Politik", sagt Frank Nolte, 1. Vorsitzender des Grossoverbands. Sollte ein Barnchenkonsens scheitern, hält Nolte aber auch eine "gesetzliche Regelung für einen Weg".