
Grosso wehrt sich gegen Bauer-EV
Der Bundesverband Pressegrosso (BVPG) legt gegen die von Bauer erwirkte Einstweilige Verfügung Widerspruch ein.
Der Grossoverband will sich keinen Maulkorb verpassen lassen: Vor dem Landgericht Hamburg hat der BVPG gegen die Einstweilige Verfügung (EV) des Bauer-Verlags Widerspruch eingelegt.
Zuvor hatte der Verlag vom Grossoverband verlangt, Aussagen einer Pressemitteilung vom 9.März zu widerrufen. Dort schreibt das Grosso, die Bauer Vertriebs KG habe „mindestens in einem Fall die Rückgabe des seit März 2009 laufenden Eigenvertriebs in Elmshorn und Stade an selbstständige Pressegrossisten von der Zahlung einer sechsstelligen Summe an die Konzerntochter Pressevertrieb Nord (PVN) abhängig gemacht.“ Bauer hatte im März 2009 diesen Gebiets-Grossisten gekündigt und den Vertrieb seiner Titel an die PVN übertragen. Einen Widerruf hatte der Grossoverband allerdings verweigert und daraufhin Ende vergangener Woche von Bauer eine EV kassiert.
Der Grosso-Verband will nun in einer mündlichen Verhandlung die Berichte von Zeugen vorlegen, die seine Aussage bestätigen, Bauer habe für seinen Rückzug aus den besagten Grossogebieten Geld verlangt. "Die Verfügung ist unbegründet, weil die dargestellten Vorgänge den Tatsachen entsprechen", bekräftigt das Grosso in einer aktuellen Mitteilung. Der Verband wird vor Gericht beantragen, die EV zurückzuweisen.
"Text intern"-Redakteur Rüdiger Stettinski, der die Berichterstattung ins Rollen gebracht hatte, will seine Kernaussage (dass für Bauers Rückzug aus den Grossogebieten Gegenleistungen im Raum standen) ebenfalls nicht widerrufen und eine eidesstattliche Versicherung über die Herkunft seiner Information abgeben.
Juristischer Gegenwind bließ Bauer auch bei seiner Top 100-Aktion ins Gesicht, die die 100 umsatzstärksten Einzelhandels-Titel mit einem eigenen Logo herausstellen soll und von der Branche mehrheitlich abgelehnt wird. Die G+J-Vertriebstochter hat gegen das Siegel eine EV erwirkt, worauf Bauer die Gestaltung des Emblems änderte - und sich nun selbst als Absender des zuvor Gattungsneutralität vorschützenden Logos ausweist.