
Grossostreit: Mügge nimmt EV-Antrag zurück
Der Pressegrossist Mügge hat einen Antrag auf eine Einstweilige Verfügung gegen den Bauer-Verlag zurückgenommen. Mit der EV hatte Mügge der Bauer Vertriebs KG verbieten lassen wollen, für deren Tochter Pressevertrieb Nord die von Mügge erhobenen Ehastra-Daten für die Bauer-Titel zu nutzen.
Der norddeutsche Pressegrossist Mügge hat einen Antrag auf eine Einstweilige Verfügung gegen den Hamburger Bauer-Verlag zurückgenommen. Das berichtet der Branchendienst "dnv-online“. Mit der Einstweiligen Verfügung habe Mügge der Bauer Vertriebs KG verbieten lassen wollen, für deren Tochterfirma Pressevertrieb Nord (PVN) die von Mügge erhobenen Ehastra-Daten für die Bauer-Titel zu nutzen.
Das Oberlandesgericht Celle hätte einen Hinweisbeschluss gefasst, in dem es dem Grossisten aus Stade in dem Berufungsverfahren gegen Bauer geringe Erfolgsaussichten einräumte. Das Landgericht Hannover sei dem Antrag zuvor gefolgt. Eine finale Entscheidung über die Nutzung der Ehastra-Daten sei jedoch noch nicht gefallen. Sie sei "auch Gegenstand des Gerichtsverfahrens, mit dem wir gegen die Kündigung durch die Bauer Vertriebs KG vorgehen“, so Firmeninhaber Frank Mügge zu "dnv-online“.
In diesem Verfahren ist die Bauer Vertriebs KG vor dem OLG Celle in Berufung gegangen. Das Landgericht Hannover hatte am 13. Mai ein Urteil zugunsten des Pressegroßhändlers gefällt.