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HR verteidigt ARD-Börsen-Expertin Anja Kohl

Dass die Wirtschaftsjournalistin in "auffälliger Weise" Versicherungsprodukte angepriesen hat, sieht ihr Auftraggeber - der HR - nicht.

Text: Petra Schwegler

16. Juni 2009

Die gegen die ARD-Börsenexpertin Anja Kohl erhobenen Schleichwerbe-Vorwürfe weist ihr Arbeitgeber, der Hessische Rundfunk (HR), zurück. Der Wirtschaftsjournalistin wird nach einem Bericht des Branchendienstes Meedia vorgeworfen, sie habe in ihren Berichten "in auffälliger Weise" Versicherungsprodukte angepriesen. Dabei sei Anja Kohl für diverse Unternehmen der Versicherungsbranche tätig, unter anderem als Moderatorin von Veranstaltungen.

Der HR sagt zu den Vorwürfen gegenüber seiner freien Mitarbeiterin, dass bislang keine Hinweise über Schleichwerbung in Sendungen von Kohl vorliegen würden, für die der Sender die Verantwortung trage. "Frau Kohl spricht zudem alle Nebentätigkeiten mit ihrem Vorgesetzten ab, obwohl Sie dazu als Freie Mitarbeiterin nicht verpflichtet ist", so ein Statement des HR. Als freie Mitarbeiterin sei auch die Tätigkeit an sich, etwa für Versicherungsunternehmen zu arbeiten, nicht ungewöhnlich und bedürfe keiner "Nebentätigkeitserlaubnis vom Arbeitgeber" wie fest angestellte HR-Kollegen. Die Übernahme von Moderationstätigkeiten für andere Veranstalter stehe Kohl frei. "Soweit ein freier Mitarbeiter bei solchen Veranstaltungen journalistisch etwa als Interviewer tätig ist und sich dabei nicht mit den Vorstellungen von Sponsoren oder Finanzierern der Veranstaltung gemein macht, liegt nicht per se ein Interessenkonflikt vor. Einen Konflikt mit den journalistischen Verhaltensgrundsätzen und Empfehlungen des Deutschen Presserats zur Wirtschafts-und Finanzmarktberichterstattung ist nicht erkennbar", so die Frankfurter ARD-Anstalt.

Aktuell wird in den Staatskanzleien an der Umsetzung der neuen EU-Fernsehrichtlinie gearbeitet, die - in Form eines Rundfunkstaatsvertrages - ab dem kommenden Jahr genaue Vorgaben für Product Placement liefern soll. Mangelnde Vorgaben haben bisher eine Handhabe für die platzierten und eingestreuten Werbebotschaften sehr schwierig gemacht, Unternehmen und Sender sollen ab 2010 Klarheit haben. In bestimmten Programmumfeldern ist dann Product Placement möglich. "Echte" Schleichwerbung dagegen, wenn etwa Moderatoren von Unternehmen für die Nennung der Produkte in ihren Sendungen bezahlt werden, ist weiterhin nicht rechtens - und hat in der Vergangenheit schon zu so spektakulären Entlassungen wie jener von Andrea Kiewel beim ZDF geführt. Die Moderatorin musste gehen, nachdem ihr ein Kontrakt mit den Weight Watchers und die auffällige Nennung des Produkts im "ZDF Fernsehgarten" nachgewiesen worden war.


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Autor: Petra Schwegler

Die @Schweglerin der W&V. Schreibt seit mehr als 20 Jahren in Print und Online über Medien - inzwischen auch jede Menge über Digitales. Lebt im Mangfalltal, arbeitet in München.


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