
KJM vs ProSieben:
Joko und Klaas ecken bei Jugendschützern an
"Joko gegen Klaas" ist der KJM dann zu heftig, wenn Lippen zugenäht werden. Auch wird moniert, dass in ihrer ProSieben-Reihe "Circus HalliGalli" gesoffen wird.
ProSieben und seine Moderatoren Joko Winterscheidt und Klaas Heufer-Umlauf sind doppelt ins Visier der Jugendschützer geraten. Die Entertainer hätten zum einen in der Show "Circus HalliGalli" mit einem Studiogast mehrere Gläser Wodka ausgetrunken, moniert die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) und stellt einen Verstoß fest. Man habe "Alkohol gezielt als Spaßmacher eingesetzt". Solche Szenen beeinträchtigten die Entwicklung von Minderjährigen und dürften erst nach 23 Uhr gezeigt werden, betont das Gremium der Medienanstalten. Die Show begann um 22.10 Uhr. Schwer wiegt aus Sicht der KJM, dass Joko und Klaas "Sympathieträger" seien Viele Jugendliche identifizierten sich mit ihnen, so das Argument der Jugendschützer.
In der aktuellen Verstoß-Liste der KJM taucht das Unterhalter-Duo noch ein zweites Mal auf: In der Primetime-Show "Joko gegen Klaas - Das Duell um die Welt" beanstandet die Kommission besonders eine Sequenz, in der einem der Protagonisten die Lippen zugenäht werden. Das Gremium greift dazu noch "die Bestrafungen eines der Protagonisten durch Boxschläge gegen den Kopf und mittels Stromschlägen in die Oberarme" auf. ProSieben weist zwar darauf hin, dass die Sendung im Oktober 2013 mit Rücksicht auf den Jugendschutz geteilt worden sei. Der zweite Teil begann um 23.05 Uhr. Die KJM sieht darin aber eine "inhaltlich zusammenhängende Sendung".
Von 29 Verstößen, die die KJM TV-weit ausgemacht hat, bekommen bei der aktuellen Halbjahresbilanz weitere Sender ihr Fett weg. Besonders kritisch sieht die KJM die Dmax-Reihe Serie "1000 Wege ins Gras zu beißen". Vor allem "Episode 031" beinhalte "tödliche Unfälle und menschliche Tragödien mit teilweise drastischen Bildern und zynischen Kommentaren". Das Urteil der Jugendschützer zur Sendung, die der Discovery-Männersender um 22.15 Uhr startete: „Insbesondere bei gefährdungsgeneigten Jugendlichen kann eine Empathiestörung nach der Rezeption der zynischen Darstellungen von sterbenden Menschen nicht ausgeschlossen werden. Nach Auffassung der KJM liegt daher eine Entwicklungsbeeinträchtigung für Jugendliche unter 18 Jahren vor.“ Auch die direkt im Anschluss gezeigte Folge 32 stößt der KJM aus ähnlichen Gründen auf. Des Weiteren ist in der KJM-Mängelliste einiges an Filmen zu finden, die im Pay-TV zu früh und ohne Vorsperre ausgestrahlt worden sind – wie etwa der Vampir-Schocker "Blade" bei TNT Serie.