
Jugendschützer sprechen "Tatort Internet" frei
Die Kommission für Jugendmedienschutz sieht bei dem umstrittenen RTL II-Format "Tatort Internet" keinen Verstoß gegen den Jugendschutz.
Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat sich in ihrer jüngsten Sitzung mit den ersten drei Folgen der Sendereihe "Tatort Internet - Schützt endlich unsere Kinder" (RTL II) befasst und ist zu dem Schluss gekommen, dass kein "Verstoß gegen die Jugendschutz-Bestimmungen besteht". Die KJM erreichten seit Beginn der Ausstrahlung am 7. Oktober dieses Jahres zahlreiche Beschwerden über das Format.
Die KJM prüfte die RTL II-Sendungen im Hinblick auf die Einhaltung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages. Im Vordergrund stand die Frage, welche Wirkung eine Sendung auf minderjährige Zuschauer ausüben kann. Die Fachleute kamen zu dem Entschluss, dass die Sendung trotz berechtigter Zweifel an der Gestaltung aus jugendschutzrechtlicher Sicht nicht zu beanstanden ist. "Dabei muss berücksichtigt werden, dass die gesellschaftliche Diskussion über sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen - leider - zu unserem Alltag gehört und auch gehören muss", so der KJM-Vorsitzende Wolf-Dieter Ring. "Zu begrüßen ist, dass die Gefahren des sexuellen Missbrauchs im Internet durch diese Sendung nun noch ein Stück weit breiter diskutiert wird - und das hoffentlich auch von Zielgruppen, die sich bisher nicht mit dem Thema auseinandergesetzt haben."
Auch eine Prüfgruppe der Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) beschäftigt sich mit "Tatort Internet" im Hinblick auf die Programmgrundsätze des Rundfunkstaatsvertrags. Das Thema wird in einer der nächsten ZAK-Sitzungen wieder auf der Tagesordnung stehen.