
Streit um Gebühr:
Kabel Deutschland kürzt die Bandbreite von ARD und ZDF
Im Streit mit ARD und ZDF um die Einspeisegebühr ins Kabel kappt Kabel Deutschland die Zusatzleistungen für die Öffentlich-Rechtlichen.
Im Streit um die Einspeisegebühren erhöht Kabel Deutschland den Druck auf die öffentlich-rechtlichen Sender. Vom 8. Januar an wird Deutschlands größter Kabelnetzbetreiber dort, wo es mehrere Lokalfenster eines Regionalprogramms gibt, nur noch eine Variante des Fensterprogramms einspeisen. So wird zum Beispiel der NDR in Hamburg nur noch mit dem Hamburg-Fenster zu sehen sein, nicht aber die mit den weiteren NDR-Lokalfenster aus Mecklenburg, Niedersachsen oder Schleswig-Holstein. Mit Verweis auf die Übertragungspflicht (Must-Carry) von ARD und ZDF werden alle dritten Programme aber weiterhin in einer Version überregional digital verbreitet. Die analoge Übertragung ist nicht betroffen.
Darüber hinaus passt Kabel Deutschland die Bandbreite für die digitale Übertragung der Öffentlich-Rechtlichen an den Standard an, zu dem auch alle anderen Sender im Kabelnetz übertragen werden. Bisher hatten ARD und ZDF mehr Bandbreite. Das heißt für die derzeit sieben in HD-Qualität ausgestrahlten öffentlich-rechtlichen Programme, dass sie nur noch in Standardqualität übertragen werden. Auswirkungen auf das Portfolio an sich hat die Bandbreitenkürzung nicht.
"So weit wir sehen, hält sich Kabel Deutschland an die gesetzlichen Regeln. Nun bleibt es den Kabelkunden überlassen, Empfangsalternativen zu prüfen," sagt der für Kabelfragen zuständige MDR-Sprecher Walter Kehr. Über Satellit seien alle regionalen Fenster sowie HD-Qualität empfangbar.
ARD und ZDF zahlen seit 1. Januar 2013 keine Einspeisegebühren mehr an den Kabelbetreiber und wollen sich dadurch im Jahr 60 Millionen Euro einsparen. Kabel-Deutschland-Chef Adrian von Hammerstein klagt deswegen gegen mehrere ARD-Anstalten. Erste Verhandlungen in Berlin (RBB) und München (BR) gab es bereits, allerdings ohne abschließendes Urteil. Noch im Januar und Anfnag Februar befassen sich die Landgerichte in Köln (WDR) , Stuttgart (SWR) und Mannheim (Arte) mit dem Streit um die Einspeisegebühren.