
Urteil:
Kachelmann siegt erneut gegen "Emma"
Der Dauerstreit zwischen "Emma"-Herausgeberin Alice Schwarzer und Jörg Kachelmann ist um ein Urteil reicher. Auch in einer Glosse darf "Emma" Kachelmann nicht als Vergewaltiger bezeichnen, hat das Kölner Oberlandesgericht entschieden.
Der Dauerstreit zwischen "Emma"-Herausgeberin Alice Schwarzer und Jörg Kachelmann ist um ein Urteil reicher. Auch in einer Glosse darf "Emma" Kachelmann nicht als Vergewaltiger bezeichnen, hat das Kölner Oberlandesgericht entschieden, meldet der "Spiegel". Das Urteil erging bereits in der zweiten Instanz. In der fraglichen Kolumne hatte das Magazin vorgeschlagen, "Unschuldsvermutung" und "einvernehmlicher Sex" als Unworte des Jahres zu küren. Sie erschien 2011, als der Prozess wegen mutmaßlicher Vergewaltigung gegen Kachelmann lief, der später freigesprochen wurde.
Das Kölner Oberlandesgericht sah die Persönlichkeitsrechte von Kachelmann durch die Glosse verletzt. Außerdem entschied das Gericht, dass eine Revision nicht zulässig ist - mangels grundsätzlicher Bedeutung. Das aber will die streitbare Frauenzeitschrift nicht auf sich sitzen lassen. Sie erwägt laut "Spiegel" nun, eine Nichtzulassungsbeschwerde durchzukämpfen. Bereits 2011 hatte sich die Redaktion um Herausgeberin Alice Schwarzer kämpferisch gezeigt und online angekündigt, "wenn nötig bis zum Bundesgrichtshof" die Sache zu verfolgen.