Bußgeldbescheid:
Kartellamt straft Markenverband ab
Unter dem Dach des Markenverbands sollen Hersteller von Drogerieartikeln, wie etwa Procter & Gamble und L'Oreal, wettbewerbswidrig Informationen ausgetauscht haben. Nun wurden hohe Bußgelder verhängt.
Das Bundeskartellamt hat weitere Hersteller von Drogerieartikeln wegen illegalem Informationsaustausches zu einer deutlichen Geldstrafe verdonnert. Ihnen wird Wettbewerbsbehinderung vorgeworfen. Sechs Unternehmen müssen rund 39 Millionen Euro Strafe bezahlen, meldet der "Tagesspiegel". Offenbar ist auch der Markenverband betroffen. Kartellamtschef Andreas Mundt wirft den beteiligten Firmen vor, sie hätten sich bei Verbandssitzungen im Rahmen des Arbeitskreises "Körperpflege, Wasch- und Reinigungsmittel" über geplante Preiserhöhungen, Rabattforderungen und den Stand der Verhandlungen mit Einzelhändlern ausgetauscht. Allerdings hätte den Herstellern keine konkreten Preisabsprache nachgewiesen werden können, weswegen das Bußgeld nicht allzu hoch ausgefallen sei. Aber auch schon ein derartiger Informationsaustausch wird vom Kartellamt als Verstoß angesehen, weil der Wettbewerb dadurch behindert würde.
Henkel, Johnson & Johnson, Unilever und Reckitt Benckiser waren bereits 2008 bis 2011 mit Strafen von 24 Millionen belegt worden, nun erwischte es unter anderem Beiersdorf und Procter & Gamble, Gillette, das heute zu Procter & Gamble gehört, L’Oréal und Erdal-Rex. Colgate Palmolive hatte die Behörden über die Praxis informiert und hatte deswegen keine Strafe aufgebrummt bekommen. Beiersorf hat das Verfahren bereits einvernehmlich beendet, so die Zeitung, andere Hersteller könnten noch Einspruch einlegen. Sowohl L'Oreal als auch Procter & Gambele wollen das wohl auch tun. Beide betonten gegenüber dem "Tagesspiegel" ihre Gesetzestreue und verwiesen auf ihre Compliance-Regelungen.
Auch der Markenverband ist aufgeschreckt. In einer Stellungnahme heißt es: "Die Vorwürfe betreffen einen mehr als sieben Jahre zurückliegenden Sachverhalt, der im Zusammenhang mit der Arbeit eines aufgelösten Arbeitskreises des Markenverbandes steht." Die nicht rechtskräftige Entscheidung solle sorgfältig analysiert werden. Danach wolle der Markenverband befinden, ob Rechtsmittel eingelegt werden. Auch hier wird deutlich gemacht, dass man für Wettbewerb in Deutschland eintrete. "Denn gerade die Diskussion über die kartellrechtlichen Grenzen des Informationsaustausches und der Verbandstätigkeit im Allgemeinen zeigt die Notwendigkeit ein Umfeld zu schaffen, in dem der intensive Austausch zwischen den am Wettbewerb Beteiligten nicht zunächst als bußgeldbewährte Bedrohung verstanden werden muss."