
Keine Revision im Mohren-Prozess
Der wegen Bestechlichkeit verurteilte frühere Fernsehsportchef des Mitteldeutschen Rundfunks (MDR), Wilfried Mohren, kommt mit einer zweijährigen Bewährungsstrafe und einer Geldbuße davon.
Der wegen Bestechlichkeit verurteilte frühere Fernsehsportchef des Mitteldeutschen Rundfunks (MDR), Wilfried Mohren, kommt mit einer zweijährigen Bewährungsstrafe davon. Die Staatsanwaltschaft Dresden legt gegen das Urteil keine Revision ein, „schweren Herzens und mit geballter Faust in der Tasche“, wie Sprecher Christian Avenarius am Dienstag auf dpa-Anfrage sagte. „Das Urteil ist unter Schuldausgleichsgesichtspunkten alles andere als befriedigend, aber wir können letztlich damit leben.“
Mohren war vorige Woche vom Landgericht Leipzig wegen Bestechlichkeit, Vorteilsannahme, Betrugs und Steuerhinterziehung zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt worden. Zudem muss er 8250 Euro Geldstrafe zahlen. Der 51-Jährige hatte ein Geständnis abgelegt, nachdem ihm das Gericht für diesen Fall eine Bewährungsstrafe zugesichert hatte. Er hatte gegen Schmiedgeldzahlungen bestimmte Sendungen im MDR-Fernsehen platziert. Die Staatsanwältin hatte auf drei Jahre Haft plädiert. Auch Mohrens Ehefrau muss eine Geldstrafe zahlen. Das Ehepaar hat sich zudem verpflichtet, dem MDR 380.000 Euro zu überweisen.