Keine Rundfunkgebühren für internetfähige Computer
Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Braunschweig dürfen keine Rundfunkgebühren für Computer mit Internetanschluss erhoben werden. Eine Dolmetscherin hatte gegen die Rundfunkanstalt NDR geklagt, die Gebühren für ihren gewerblich genutzten Zweit-PC haben wollte.
Keine Rundfunkgebühren für Computer mit Internetanschluss - das bestätigte das Verwaltungsgericht Braunschweig einer Dolmetscherin aus dem Kreis Goslar. Diese hatte gegen die Rundfunkanstalt NDR geklagt, die Gebühren für ihren gewerblich genutzten Zweit-PC haben wollte. Das Gerichtsurteil entschied jedoch, dass der NDR im Internet "keinen gebührenrechtlich relevanten Rundfunk zur Verfügung" stelle. Der Sender könne seine Radioprogramme im Internet nicht unbegrenzt vielen Nutzern anbieten; deshalb sei die Gebühr unzulässig (4 A 188/09).
Nicht nur privat, sondern auch gewerblich genutzte Zweitcomputer mit Zugang zum Internetsind laut Urteil - das bisher allerdings noch nicht rechtskräftig ist - von der Gebühr befreit. Noch könnte der NDR kann vor dem Oberverwaltungsgericht in Berufung gehen, was weitreichende Auswirkungen haben könnte, sollte auch dieses Gericht der Klage stattgeben: Seit Januar 2007 verlangt die Gebühreneinzugszentrale 5,76 Euro für internetfähige Computer, wenn weder Radio noch Fernseher angemeldet sind.
In puncto Gebührenpflicht scheiden sich bisher die Geister: Während etwa das Verwaltungsgericht Würzburg ebenso wie Ansbach die Gebührenpflicht bejaht hat, haben die Verwaltungsgerichte in Wiesbaden, Koblenz und Münster das Gegenteil entschieden.