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Kickback-Verfahren: Angebot vom Staatsanwalt

Ins Münchner Ermittlungsverfahren gegen namhafte TV- und Agenturleute kommt Bewegung. Gegen Geldstrafen könnten die Verfahren beendet werden

Text: Sonja Feldmeier

4. Juni 2009

Ins Münchner Ermittlungsverfahren gegen namhafte TV- und Agenturleute kommt Bewegung. Gegen Geldstrafen könnten die Verfahren beendet werden. Die Staatsanwaltschaft München I bemüht sich derzeit um eine zügige Beendigung des Ermittlungsverfahrens gegen Peter Christmann, Ex-Vorstand Sales & Marketing der TV-Gruppe ProSiebenSat.1, sowie weitere Beschuldigte.

Insgesamt stehen fast 30 Personen aus den Reihen der SevenOne Media, dem Vermarkter des TV-Konzerns, sowie einem Großteil der Top-15-Media-Agenturen im Visier der Ermittler.

Das Verfahren läuft seit Ende 2007. Der Verdacht: Bestechung und Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr. Später lenkten die Staatsanwälte den Fokus auf die Agenturen in Sachen Untreue zu Ungunsten der Kunden. Der Verdacht der Ermittler bezieht sich auf den Umgang mit Kickbacks, also Rückvergütungen, die die Agenturen von den Medien erhalten.

Nun hat Chef-Ermittler Andreas Harz einigen Beschuldigten das Angebot gemacht, die Verfahren gegen Geldauflagen einzustellen. Die Höhe der Geldbußen soll allerdings "schmerzlich" sein, verriet ein Betroffener. Die Staatsanwaltschaft macht dazu keine Angaben.

Der Grund des Angebots: Andreas Harz ist am 1. Juni zum Richter am Oberlandesgericht befördert worden und will die Aktenberge in Sachen Media noch abarbeiten. Daraus wird wohl nichts. Einige der Betroffenen haben bereits bekundet, nicht auf das Angebot eingehen zu wollen. Zu unkalkulierbar seien die Folgen. Die Befürchtung: Die Geldauflagen kämen Schuldeingeständnissen gleich, Kunden der betroffenen Agenturen könnten daraufhin auf Schadensersatz klagen.

Dem Münchner Verfahren wird Präzedenzcharakter für das in Köln parallel anhängige Verfahren gegen den Chef des RTL-Vermarkters IP Deutschland, Martin Krapf, und andere Media-Manager eingeräumt.


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Autor: Sonja Feldmeier

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