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Kirch: Weitere Niederlage gegen die Deutsche Bank

Der Medienunternehmer Leo Kirch scheitert mit seinen Anfechtungsklagen vor dem Oberlandesgericht Frankfurt.

Text: Katja Schönherr

16. Juni 2009

Medienunternehmer Leo Kirch muss im Dauer-Rechtsstreit mit der Deutschen Bank eine weitere Niederlage einstecken. Das Oberlandesgericht Frankfurt (OLG) wies Anfechtungsklagen Kirchs gegen Beschlüsse der Deutsche-Bank-Hauptversammlung 2008 zu einer möglichen Erhöhung des Grundkapitals zurück. Die Anfechtung sei "offensichtlich unbegründet", hieß es in einem Urteil des OLG. Die Frankfurter Richter entschieden, dass die Einladung der Deutschen Bank zur Hauptversammlung 2008 und die dortige Versammlungsleitung durch Aufsichtsratschef Clemens Börsig rechtmäßig gewesen sei. Zudem habe die Deutsche Bank die Redezeit bei dem Aktionärstreffen auf fünf Minuten reduzieren dürfen. Eine Beschränkung sei erforderlich gewesen, um das Geschehen auf der Hauptversammlung zu strukturieren, so das Gericht.Eine Revision schloss es aus.

Der 82-jährige Kirch hat inzwischen schon mehrfach gegen die Deutsche Bank und ihren früheren Chef Rolf Breuer geklagt. Er wirft dem Kreditinstitut vor, für die Pleite seines Medienimperiums verantwortlich zu sein; Breuer habe 2002 in einem Interview die Kreditwürdigkeit Kirchs Firma öffentlich angezweifelt. Die Banken hätten daraufhin den Geldhahn zugedreht, was die Insolvenz zur Folge gehabt habe.

Ende März hatten die Richter am Landgericht München eine Schadenersatzforderung der Kirch-Firma KGL Pool über zwei Milliarden Euro zurückgewiesen. Vor dem Bundesgerichtshof hatte der Medienunternehmer 2006 aber zumindest in Teilen einen Erfolg verbucht: Die Richter waren damals zu dem Schluss gekommen, dass Breuer mit dem Interview Pflichten verletzt habe.


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Autor: Katja Schönherr

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