
Klinsmann am Kreuz: Gericht gibt „taz“ erneut Recht
Ex-Bayern-TrainerJürgen Klinsmann unterliegt erneut der "taz“. Auch das Oberlandesgericht München hat im Rechtsstreit um eine satirische Darstellung Klinsmanns dem Berliner Blatt Recht gegeben. Damit ist das Urteil rechtskräftig.
Jürgen Klinsmann ist erneut der "taz“ unterlegen. Wie die Berliner Tageszeitung berichtet, hat auch das Münchner Oberlandesgericht entschieden, dass der Ex-FC Bayern-Trainer die Fotomontage auf der "taz“-Titelseite hinnehmen muss, die ihn am Kreuz darstellte. Die Entscheidung sei nun rechtskräftig.
Die Abbildung sei "in eine satirische Darstellung gekleidete Meinungsäußerung“. Damit bestätigte das OLG das Urteil des Landgerichts im April. In dem "taz“-Artikel hatte die Zeitung Klinsmanns beruflichen Abstieg thematisiert. Kurze Zeit später war der Bayern-Trainer freigestellt worden.