
Ländermonopol beim Glücksspiel wackelt
Wie die "Welt" berichtet, gibt es nur noch in den Ländern Bremen, Saarland, Sachsen-Anhalt, Baden-Württemberg und Berlin Rückhalt für das geltende Gesetz, das private Wett- und Lottoanbieter verbietet.
Das Glücksspielmonopol der Länder steht wegen des fehlenden Rückhaltes in den Bundesländern möglicherweise vor einer Neuregelung. Das berichtet ”Die Welt“ in ihrer Donnerstagausgabe. Demnach haben sich bei der jüngsten Sportministerkonferenz nur die Länder Bremen, Saarland, Sachsen-Anhalt, Baden-Württemberg und Berlin für das geltende Gesetz ausgesprochen. Sind aber mindestens drei Länder dagegen, wird die Regelung nicht über 2011 hinaus verlängert. Das dürfte auch privaten Anbietern von Sportwetten wie Bwin zugute kommen; sie und ihre Werbung erfasst das Verbot mit.
Grund für den nachlassenden Rückhalt in den Ländern könnte das Werbeverbot für ihre eigenen Glücksspiele und damit rückläufige Erlöse für den Fiskus sein. Das Bundesverfassungsgericht hatte das Monopol 2006 als Eingriff in das Grundrecht der Berufsfreiheit gewertet und verlangt, dass staatliche Anbieter künftig die Spielsucht effektiv bekämpfen. Seit dem Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrages Anfang 2008 seien wegen der nur eingeschränkt erlaubten Werbung die Umsätze stark zurückgegangen, schreibt nun auch ”Die Welt“. Die Länder könnten damit weniger Geld für Sportförderprojekte zur Verfügung stellen. Vor einiger Zeit haben sich bereits Sportfunktionäre für ein Umdenken und eine Öffnung für private Anbieter ausgesprochen.
Auch von ganz oben gibt es Rückhalt für ein Kippen des Gesetzes. Der für den Sport zuständige Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) lehnt nach dem neuesten Fußball-Wettskandal ein generelles Wettverbot in Deutschland ab. Dies helfe nicht, wenn man weltweit wetten könne, sagt er im Bundestags- Sportausschuss mit Blick auf Internet-Wetten. Eine Änderung des derzeit geltenden deutschen Wettsystems sei Sache der Länder. Eine Grundgesetzänderung und damit eine Einmischung des Bundes lehnte de Maizière als ”Kriegserklärung an die Länder“ ab.