
Lottofee nicht in Gefahr
Ein Gerichtsurteil zum Sportwetten-Monopol hat Verwirrung um die Zulässigkeit der Lotto-Ziehung im TV ausgelöst. Inzwischen gibt es Entwarnung: Die Lottofee wird die Zahlen auch weiterhin im Fernsehen präsentieren dürfen.
Die Ziehung der Lotto-Zahlen im Fernsehen soll unzulässig sein? Eine Meldung der "Bild" hat Ende vergangener Woche einige Verwirrung ausgelöst. Im Rahmen eines Urteils zum Sportwetten-Monopol hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster auch die Live-Übertragung der Lotto-Ziehung im TV kritisiert: Die "Art und Weise der öffentlichen Ermittlung von Gewinnzahlen vor laufenden Fernsehkameras" entfalte eine "unzulässige Anreizwirkung" (Az: 4 A 17/08), heißt es in dem Urteil von Ende September.
Ein OVG-Sprecher für die TV-Ziehung hat nun Entwarnung gegeben: Der Richter habe zwar "Bedenken hinsichtlich der Bewerbung von Glück- und Lotteriespielen und der Ziehung der Lottozahlen in der ARD geäußert", schreibt RP Online. Das Gericht habe die Ziehung aber "keinesfalls für unzulässig erklärt".
Auch der Hessische Rundfunk, Produzent der Lotto-Sendung, und die Staatliche Lotterieverwaltung Bayern erklären, die Ziehung im TV sei von dem Urteil nicht bedroht. Sie betonen, dass die Live-Übertragung seit 1965 die Transparenz des Verfahrens gewährleiste. Dieses sei "ausdrücklich gewählt" worden, "damit die Lottospieler nachvollziehen können, wie die Ziehungsergebnisse zustande kommen", so Erwin Horak, Präsident der Staatlichen Lotterieverwaltung Bayern.
Die Lotto-Fee der ARD ist also nicht in Gefahr. Erste ihrer Art war von 1965 bis 1971 Karin Dinslage, der von 1967 an Karin Tietze-Ludwig zur Seite stand. 1998 wurde die wiederum von Franziska Reichenbacher abgelöst, die seither (zum Teil vertreten von Ingrid El Sigai) die Lotto-Zahlen präsentiert. Aus gegebenem Anlass zeigt W&V Online eine kleine Video-Auswahl der Glücksfeen.
Mit Material von dpa