
Möbelhaus eckt mit irreführender Werbung an
Das Oberlandesgericht Hamm hat eine Einstweilige Verfügung wegen Lücken im Werbeprospekt erteilt. Neben vollständigen Unternehmensdaten habe der Verbraucher auch das Recht zu erfahren, welches Kreditinstitut den Rabattkauf finanziert.
Ein Möbelhaus aus dem Ruhrgebiet hat sich Ärger wegen irreführender Werbung eingehandelt. Das Oberlandesgericht Hamm erließ eine entsprechende Einstweilige Verfügung. Erst in zweiter Instanz hatte der Antragsteller, ein Wettbewerbsverband, damit jetzt Erfolg.
Das Gericht bemängelt entscheidende Lücken im Werbesprospekt: Die Firma hatte weder ihre volle Adresse noch Rechtsform abgedruckt. Außerdem erfährt der Kunde nicht, welches Kreditinstitut bei Rabattaktionen im Hintergrund steht. Das Gericht befand, dass Werbeprospekte den Verbraucher darüber aufklären müssen, wer hinter den Angeboten steckt.
Das Möbelhaus hatte mit dem Motto "Jetzt kaufen - nächstes Jahr zahlen!" geworben. Nähere Details zum Finanzpartner fehlten, statt Adresse und Rechtsform war nur ein Internetlink aufgedruckt. Das sei beides "unlauter und irreführend", rügte das OLG, wie eine Justizsprecherin gegenüber dpa berichtete. Das Möbelhaus habe demnach "gegen wesentliche wettbewerbsrechtliche Informationspflichten verstoßen".
Der Verbraucher müsse im Prospekt soviele Informationen erhalten, dass er "ohne Schwierigkeiten mit dem anbietenden Unternehmen Kontakt aufnehmen" könne. Es reiche nicht aus, dafür eine Internetseite oder das Geschäft selbst aufsuchen zu können. Dasselbe gelte auch für die Daten des Finanzierungspartners bei Kreditkauf.