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Mögliche Wende im Fall Jörg Kachelmann?

Ein Gutachter meint, die Ex-Geliebte von Jörg Kachelmann könnte gelogen haben. Die Hypothese einer bewussten Falschaussage könne er nicht zurückweisen, so der Fachmann vor Gericht.

Text: Petra Schwegler

9. Mai 2011

Die Ex-Geliebte von Jörg Kachelmann könnte nach Einschätzung eines Gutachters bei ihrer Aussage gegen den Wettermoderator gelogen haben. Die Hypothese einer bewussten Falschaussage könne er nicht zurückweisen, zitiert die Nachrichtenagentur "dpa" den Psychologen Günter Köhnken, der am Montag vor dem Landgericht Mannheim ausgesagt hat. Wie groß die Wahrscheinlichkeit sei, müsse das Gericht beurteilen. Die 38-Jährige wirft dem Schweizer vor, sie vergewaltigt und mit einem Messer bedroht zu haben. Kachelmann bestreitet die Vorwürfe. Kachelmanns Ex-Verteidiger Reinhard Birkenstock hat Köhnken mit dem Gutachten beauftragt

Die 38-Jährige habe sehr detailliert ihre Beziehung zu Kachelmann geschildert, sagt der Sachverständige am Montag, dem 40. Verhandlungstag. An Einzelheiten der Vergewaltigung könne sie sich dagegen nicht erinnern, obwohl die Frau wahrscheinlich überdurchschnittlich intelligent sei. Die psychologische Sachverständige Luise Greuel hält es laut "dpa" dagegen für möglich, dass die Erinnerungen der Frau teilweise "autosuggestiv verfälscht" wurden. Gemeint ist: Greuel spricht von deutlichen Hinweisen, dass die Frau durch das Gespräch mit Kachelmann über ein Ende ihrer elfjährigen Beziehung emotional erschüttert gewesen sei. Es sei nicht auszuschließen, dass diese Erschütterung die Wahrnehmung der späteren Ereignisse beeinflusst habe.

Wie Greuel kommt auch Köhnken zu dem Ergebnis, dass die Glaubhaftigkeit der Aussage mit den Methoden der Aussagepsychologie nicht bestätigt werden kann. Ein Hauptproblem aus Köhnkens Sicht: Die beiden ersten Vernehmungen der 38-Jährigen bei der Polizei sind nicht im Wortlaut protokolliert. Die Protokolle seien für die Aussagepsychologie kaum zu gebrauchen. Spätere Aussagen der Frau könnten von ihrer Therapie beeinflusst worden sein.

Mit der Befragung von Köhnken und der erneuten Aussage Greuels dürfte die Vernehmung der Gutachter im Kachelmann-Prozess beendet sein. An diesem Mittwoch, 11. Mai, will die Kammer über Anträge der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung entscheiden. Kachelmanns neuer Anwalt Johann Schwenn hat unter anderem einen Befangenheitsantrag gegen den Heidelberger Rechtsmediziner Rainer Mattern gestellt. Mattern hat die Ex-Geliebte nach der angeblichen Vergewaltigung untersucht. Das Urteil für den 52-jährigen Kachelmann soll am 27. Mai fallen. Zuvor sind noch zwei weitere Prozesstage angesetzt.


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Autor: Petra Schwegler

Die @Schweglerin der W&V. Schreibt seit mehr als 20 Jahren in Print und Online über Medien - inzwischen auch jede Menge über Digitales. Lebt im Mangfalltal, arbeitet in München.


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