
Bundesgerichtshof:
Markenrecht: Langenscheidt gewinnt Rechtsstreit um die Farbe Gelb
Darf ein Unternehmen eine Farbe als Marke für sich beanspruchen? Ja, zumindest wenn sie so typisch ist, wie das Gelb für die Wörterbücher von Langenscheidt. Der BGH hat deshalb einem Konkurrenten verboten, auch die Farbe zu benutzen.
Gelb ist typisch für Langenscheidt-Wörterbücher - die Farbe darf deshalb nicht von der Konkurrenz verwendet werden. Im Markenrechtsstreit um die Farbe Gelb hat der Bundesgerichtshof dem Münchner Wörterbuchverlag recht gegeben. Der Sprachlern-Softwarehersteller Rosetta Stone darf die Farbe nun nicht mehr verwenden. Die obersten deutschen Zivilrichter begründeten dies am Donnerstag damit, dass der Verbraucher aufgrund der Farbe die beiden Marken verwechseln könnte. Der BGH sah eine "hochgradige" Waren- und Zeichenähnlichkeit (Az.: I ZR 228/12).
Langenscheidt hatte sich 2010 die Farbmarke Gelb für seine zweisprachigen gedruckten Wörterbücher eintragen lassen. Weil Rosetta Stone beim Internetauftritt, in der Werbung und für Kartonverpackungen ebenfalls einen gelben Farbton verwendet, hatte der Münchner Verlag eine Verletzung seiner Markenrechte geltend gemacht und Rosetta Stone auf Unterlassen und Schadenersatz verklagt. Vor dem Oberlandesgericht Köln bekam Langenscheidt schon 2012 recht. Dagegen hatte Rosetta Stone Revision eingelegt. Diese wurde nun auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen. Von Rosetta Stone war zunächst keine Stellungnahme zu erhalten.
Die Farbfrage beschäftigt den BGH aber weiter: Der Softwarehersteller hatte auch die Löschung der Langenscheidt-Farbmarke beantragt. Ob das Bundespatentgericht das zu Recht ablehnte, prüft der BGH in einem zweiten Verfahren. Am 23. Oktober will der BGH darüber verhandeln (Aktenzeichen I ZB 61/13). Der I. Zivilsenat wartete nicht auf den Ausgang dieses Verfahrens, weil er "keine überwiegende Wahrscheinlichkeit" sah, dass die Marke gelöscht werde, sagte der Vorsitzende Richter am Donnerstag bei der Urteilsbegründung.
Charakteristisch für die Langenscheidt-Wörterbücher sind seit fast sechs Jahrzehnten die gelbe Farbe und das blaue "L". So sind seit 1986 auch andere Sprachlernprodukte des Unternehmens gestaltet. Der Sprachlern-Softwarehersteller Rosetta Stone bietet in Deutschland seit 2010 Lernsoftware für 33 Sprachen - und wirbt dafür in Gelb mit schwarzer Schrift und einem blauen Logo.
Damit seien Wörterbücher und Sprachlernsoftware beider Unternehmen für den Verbraucher zum Verwechseln ähnlich, entschied der BGH. "Bei hochgradiger Waren- und Zeichenähnlichkeit und durchschnittlicher Kennzeichnungskraft der Klagemarke sind die Voraussetzungen der markenrechtlichen Verwechslungsgefahr erfüllt."
Zwar werde Farbe in der Werbung oder auf einer Ware in der Regel als Gestaltungsmittel und nur ausnahmsweise als Marke aufgefasst. "Auf dem inländischen Markt der zweisprachigen Wörterbücher prägen jedoch Farben die Kennzeichnungsgewohnheiten", so der BGH. So stehe Gelb für Langenscheidt mit einem 60-prozentigen Marktanteil im Inland, und Grün für die Konkurrenz aus dem Klett-Verlag (20 Prozent Marktanteil).
Übrigens kämpft nicht nur Langenscheidt um seine "Hausfarbe": Auch die deutschen Sparkassen streiten seit Jahren um ihr Rot mit der spanischen Bank Santander. Das BGH-Urteil dürfte aus Sicht des Markenrechtlers Andreas Schulz nicht auf diesen Streit zu übertragen sein, weil die Ansprüche der Sparkassen sehr viel weiter gingen als der Markenschutz für Gelb von Langenscheidt. Das Urteil berührt auch nicht "gelbe Markenrechte" anderer wie der Post oder des ADAC: "Wörterbücher sind keine Paketsendungen und keine Automobil-Dienste", erläuterte Markenrechtler Jens Matthes.