
Markenschutz:
Markenstreit um "Winnetou" landet vor EU-Gericht
Wie hätte der weise Häuptling entschieden? Constantin Film und der Karl-May-Verlag beschäftigen mit ihrem Markenstreit um das Wort "Winnetou" nun das EU-Gericht in Luxemburg.
Apachenhäuptling vor Gericht: Der Markenstreit um das Wort "Winnetou" beschäftigt das EU-Gericht in Luxemburg. Dort lieferten sich am Mittwoch Juristen von Constantin Film und vom Karl-May-Verlag einen Schlagabtausch (Rechtssache T-501/13). 2003 hatte sich der Bamberger Verlag den Namen der Romanfigur Winnetou für Waren wie Körperpflegeartikel, Konfitüre, Tee und Schmuck beim Europäischen Markenamt schützen lassen. Dagegen wehrte sich die Münchner Constantin Film weitgehend erfolgreich vor dem Markenamt, das den Markenschutz für fast alle Kategorien wieder aufhob.
Der deutsche Verbraucher denke bei Winnetou an "einen fiktiven, edlen und guten Indianerhäuptling", deshalb sei die Marke wenig aussagekräftig, befand das Markenamt. Gegen diese Entscheidung wehrt sich der Verlag nun vor dem EU-Gericht. Das Urteil dürfte erst in einigen Monaten fallen.
Der Indianerhäuptling Winnetou ist gemeinsam mit seinem Blutsbruder Old Shatterhand eine der Hauptfiguren einer Romanserie des 1842 in Sachsen geborenen Abenteuerautors Karl May. Berühmtheit erlangte er unter anderem durch Verfilmungen mit dem kürzlich verstorbenen Pierre Brice. Constantin Film hat sich die Rechte an mehreren Titeln der Winnetou-Reihe von Karl May gesichert. Und plant Neuverfilmungen. Auch RTL arbeitet an Winnetou-Filmen.
Es ist nicht das erste Mal, dass Winnetou die Gerichte beschäftigt. So wies der Bundesgerichtshof 2003 eine Klage des Karl-May-Verlags in einem Streit um Filmtitel zurück. Im Jahr davor hatten die Karlsruher Richter eine Beschwerde einer mit dem Bamberger Verlag verbundenen GmbH zurückgewiesen, die sich den exklusiven Markenschutz an Winnetou sichern wollte. Der weithin bekannte Name stehe als Synonym für den edlen Indianer und könne deshalb nicht als Marke für Waren oder Dienstleistungen benutzt werden, entschieden die Richter damals.