Hard Rock Cafe: Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat entschieden: Das Hard Rock Cafe darf keine Hard-Rock-T-Shirts mehr verkaufen. Aber seinen Namen darf es behalten. Gemeint ist eine Kneipe in Heidelberg, gegründet 1978, die nicht zu der Hard-Rock-Cafe-Kette gehört. Und darum nun auch keine Souvenirs mit deren Logo mehr verkaufen darf. Außerdem muss das Lokal kenntlich machen, dass sie nicht zu der internationalen Gruppe gehört, und Schadensersatz zahlen, der durch den unrechten Verkauf von Souvenirs seit 2009 entstanden ist. Die Kneipe vertreibt selbst kreierte T-Shirts, Uhren und Feuerzeuge – alle mit dem Hard-Rock-Cafe-Logo. Ein Heidelberger Kneipier war Ende der Siebziger nach einem Besuch im bis dahin einzigen Hard Rock Cafe in London so angetan, dass er die Idee kopierte. Inzwischen gibt es weltweit rund 170 Lokale der Kette in mehr als 50 Staaten. Als das erste Hard Rock Cafe 1992 in Berlin eröffnete, wurde die Kette auf den Heidelberger Wirt aufmerksam. Sie reichte Klage ein, zog sie dann angesichts des Alters des Heidelberger Hard Rock Cafes jedoch wieder zurück. Im Jahr 2009 startete die Kette einen neuen Versuch. Zu spät, urteilten die Vorinstanzen. Das trifft nach Ansicht des BGH jedoch nicht für den Merchandising-Handel zu. (dpa/sh)


Autor: Susanne Herrmann

schreibt als freie Autorin für W&V. Die Lieblingsthemen von @DieRedakteurin reichen von abenteuerlustigen Gründern über Medien und Super Bowl bis Streaming. Marketinggeschichten und außergewöhnliche Werbekampagnen dürfen aber nicht zu kurz kommen.