Aegis erwägt unterdessen einen Gang zum Bundesgerichtshof nach Karlsruhe. Dieser Schritt ist vom OLG München zwar grundsätzlich ausgeschlossen worden, theoretisch könnte die Mediaagentur ihn aber noch auf dem Wege einer so genannten Nichtzulassungsbeschwerde durchsetzen. Zunächst wollen die Wiesbadener aber das Urteil prüfen. "Eine sachgerechte Bewertung seitens aller Beteiligten kann erst erfolgen, wenn die schriftliche Begründung vorliegt, die nicht vor Januar 2010 erwartet wird", erklärte Aegis-Sprecherin Judith Weiand gegenüber W&V.