Medienpolitik rechnet: Ist RTL zu mächtig - oder nicht?
Zu viel Zuschauermarktanteil tut Senderfamilien nicht gut, und die Medienpolitik will künftig neben TV auch verwandte Märkte wie Online mitrechnen. Sachsen und NRW bremsen die Gesetzesnovelle nun laut "SZ" aus.
Entkommt die RTL-Familie einer möglichen Verschärfung des Konzentrationsrechts? Diesen Eindruck haben diverse Beteiligte an einer Gesetzesreform, die laut "Süddeutscher Zeitung“ (Mittwochsausgabe) vergangene Woche von den unionsgeführten Bundesländern Sachsen und NRW ausgehebelt worden sein soll. Die Rede ist von einer "merkwürdigen Allianz“, die den Vorstoß, Marktmacht zu begrenzen, vorerst den Garaus gemacht habe. Dabei sei die Kölner Sendergruppe RTL in Deutschland so erfolgreich, dass sie mit einem Gesamtmarktanteil von 26,3 Prozent gefährlich nah an die Grenze zur "vorherrschenden Meinungsmacht" herankomme, heißt es.
Das liegt daran, dass die Mutter Bertelsmann stark im Print- und Online-Segment ist und die Medienkonzentrationskommission KEK daher bei RTL die strengere Grenze von 25 Prozent Zuschauermarktanteil für die Messung von Meinungsmacht heranzieht (sonst gelten 30 Prozent); zum Ausgleich sendet RTL Regionalfenster und gibt Dritten Anteile an der Sendezeit. Laut "SZ“ haben Nordrhein-Westfalen und Sachsen nun erst einmal dafür gesorgt, dass statt eines Beschlusses der Ministerpräsidentenkonferenz ein neues Gutachten in Auftrag gegeben wird. Das Blatt zitiert Kritiker mit den Worten "Vollbremsung".
So einseitig übermächtig will sich die TV-Familie aus Köln nicht dargestellt sehen. Dort betont Tobias Schmid, Bereichsleiter Medienpolitik, auf Anfrage von W&V Online: "Der aktuelle Erfolg der Mediengruppe RTL Deutschland im Bereich Fernsehen wird durch die Grenzen des Konzentrationsrechts nicht begrenzt und wird es auch auf Sicht nicht.“ Der Anpassungsbedarf des Konzentrationsrechts entstehe daher auch nicht aus dem Erfolg der RTL-Sender, sondern aus dem Umstand, "dass das Konzentrationsrecht in seiner heutigen Fassung weder den Bereich Online in seiner Relevanz adäquat abbildet, noch Planungssicherheit gibt, wie zuletzt das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zeigt“.
Gemeint ist damit die Entscheidung der Münchner von Mitte Februar; der Kadi hat dabei die KEK ganz klar gerügt, die 2006 die damals geplante Übernahme von ProSiebenSat.1 durch Axel Springer mit der "vorherrschenden Meinungsmacht“ eines entstehenden TV-Print-Konzerns abgelehnt hatte. Im Kern hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof der KEK vor wenigen Wochen klargemacht, dass von ihr selbst aufgestellte Umrechnungstabellen nicht dazu geeignet sind, um Macht in TV mit Macht in Print oder Radio oder gar Internet zu vergleichen.
Die KEK muss nun Kriterien finden, die mit dem Rundfunkstaatsvertrag vereinbar sind. Diese neuen Maßstäbe sollen Reichweiten im TV beispielsweise zu Auflagen in Print und vor allem zu Zugriffen im Internet sinnvoll in Relation setzen – auch das dürfte eines der Ziele der oben erwähnten Gesetzesreform sein. Tobias Schmid von der Mediengruppe RTL plädiert jedenfalls dafür, dass sauber vergleichbare Maßstäbe gefunden werden: “Es ist folglich vor allem im Interesse einer funktionierenden Ordnungspolitik, eine Lösung dafür zu finden, wenn man das System nicht ad absurdum führen will.“