Mut spricht den Zeitungsmachern indes der amerikanische Medienanalyst Ken Doctor zu. Er sieht die Branche am Beginn eines Goldenen Zeitalters. Weltweit investierten immer mehr Menschen zunehmend Zeit und Geld, um sich digital zu informieren, so Doctor am Donnerstag. "Die Position von Zeitungen ist stark." Im digitalen Zeitalter komme es für Journalisten darauf an, Geschichten mit zusätzlichen Animationen zu erzählen, mit Audio und Video. Doctor rät den Zeitungen in Deutschland, ihre Beziehung zu den Lesern zu vertiefen, ihnen Events und Rabatte anzubieten und die Abonnenten zu Mitgliedern einer Gemeinschaft zu machen.

Nägel mit Köpfen machen die Verleger indes bei der geplanten Verwertungsgesellschaft zur Durchsetzung der Ansprüche aus dem – umstrittenen - Leistungsschutzrecht. Sie soll laut Burda-Vorstandsmitglied Robert Schweizer in Kürze starten, wie er auf den Medientagen München verkündet. Nach seiner Aussage sind die meisten Verlage mit im Boot. Der Burda-Manager räumt aber auch ein, dass Gewinne aus der neuen VG noch auf sich warten ließen. Schweizer zufolge sollen auch die Journalisten als Produzenten der Inhalte von den Erlösen profitieren. Vor allem soll die VG Leistungsschutzrecht aber die Ansprüche der Verlage sichern – anders als die VG Wort.

Apropos VG Wort: Dort hat jetzt ein Autor im Streit Recht bekommen. Die Verwertungsgesellschaft darf Verlage, in denen seine Bücher erschienen sind, nach Ansicht des Oberlandesgerichts München nicht ohne Weiteres an seinen Tantiemen beteiligen. Die Berechnung eines Verlegeranteils sei nur dann rechtens, wenn der Autor seine Rechte ausdrücklich abgetreten habe, sagteder Vorsitzende Richter am Donnerstag. Dies sei aber nicht der Fall. Ob das Urteil Auswirkungen auf die VG-Wort-Ausschüttung für 2012 hat, ist noch unklar. Außerdem verurteilt das Gericht die VG Wort dazu, genau offen zu legen, wer in welcher Höhe an den Tantiemen des Autors beteiligt wird. Die VG Wort verwaltet treuhänderisch Urheberrechte für mehr als 400 000 Autoren und 10.000 Verlage, sie nimmt ähnlich wie die Gema Geld ein und verteilt es nach einem bestimmten Verteilungsschlüssel an die Urheber. Der Kläger, ein Autor wissenschaftlicher Bücher, will verhindern, dass Verleger und bestimmte Urheberorganisationen an der Ausschüttung für seine seit 2008 gemeldeten zehn Werke beteiligt werden. Das Landgericht München hatte ihm bereits in erster Instanz recht gegeben (Az.: sieben O 28640/11 vom 24. Mai 2012).

Das Gericht geht davon aus, dass der Rechtsstreit in eine weitere Runde geht und mindestens vom Bundesgerichtshof entschieden werden muss. Die Revision wurde zugelassen. "Es kann sein, dass wir erst in zwei, vier Jahren oder noch später wissen werden, wie die Sache ist", sagte der Richter. Den Streitwert für das Berufungsverfahren bezifferte er auf 3660 Euro.

ps/dpa


Autor: Petra Schwegler

Die @Schweglerin der W&V. Schreibt seit mehr als 20 Jahren in Print und Online über Medien - inzwischen auch jede Menge über Digitales. Lebt im Mangfalltal, arbeitet in München.