
Gerichtsentscheidung:
Messi gewinnt Markenstreit gegen Massi
Entwarnung für Lionel Messi. Der Fußballer darf seinen weltbekannten Namen in der EU als Marke eintragen und setzt sich so gegen die spanische Brand Massi durch.

Foto: EuGH
Der mehrmalige Weltfußballer Lionel Messi darf seinen Namen in der EU als Marke für Sportkleidung und Turnartikel schützen lassen. Die bildlichen und klanglichen Ähnlichkeiten zwischen dem Namen Messi und der spanischen Marke Massi würden durch die Bekanntheit des Fußballers neutralisiert, so lautet Urteil das Gericht der Europäischen Union am Donnerstag in Luxemburg (Rechtssache T-554/14). Damit wurde eine Entscheidung des EU-Amts für geistiges Eigentum (EUIPO) aufgehoben.
Messi hatte im August 2011 seinen Namen als Marke eintragen lassen. Wenige Monate später legte Jaime Masferrer Coma vom Unternehmen Casa Masferrer erfolgreich Widerspruch ein: Die Begriffe Messi und Massi seien in bildlicher und klanglicher Hinsicht nahezu identisch und nur ein Teil der Konsumenten könne die Marken voneinander unterscheiden, argumentierte das EUIPO damals. Casa Masferrer vertreibt unter der Marke Massi Sport-Bekleidung, Schuhe, Helme für Radfahrer, Schutzanzüge und Handschuhe - und hatte hierfür die Marke eingetragen.
Zwar bestätigte das EU-Gericht die klangliche Ähnlichkeit der Marken, die bildliche aber nicht. Aufgrund seiner vielen Medienauftritte könne zudem nicht angenommen werden, dass Messi nur einem Teil der Öffentlichkeit bekannt sei. Der durchschnittliche Käufer von Sportkleidung dürfte den Fußballer nach Ansicht des Gerichts kennen.
Laut einer aktuellen Auswertung der französischen Zeitschrift France Football ist der Argentinier der bestbezahlte Fußballer der Welt. Das Magazin rechnet vor, der Spieler des spanischen Vereins FC Barcelona komme in der laufenden Saison 2017/18 auf Gesamteinkünfte von 126 Millionen Euro. Zu seinen Werbepartnern gehören unter anderem Gatorade, Mastercard und Adidas. (mit dpa)