
NRW lockert Mediengesetz
Zeitungsverlage in Nordrhein-Westfalen dürfen künftig bis zu 100 Prozent an privaten Lokal-Fernsehsendern erwerben.
Zeitungsverlage in Nordrhein-Westfalen können künftig bis zu 100 Prozent an privaten lokalen Fernsehsendern erwerben. Der nordrhein-westfälische Landtag hat eine entsprechende Änderung des Landesmediengesetzes und des WDR-Gesetzes beschlossen, berichtet die Deutsche Presse-Agentur. Besonders die Essener WAZ-Gruppe könnte von der Änderung profitieren. Das Verlagshaus hält derzeit 24,9 Prozent an dem Lokalsender NRW.TV - die bisher erlaubte Höchstgrenze.
Das Gesetzespaket sieht vor allem eine Neuregelung des Medienkonzentrationsrechts vor, eine Verschärfung des Jugendmedienschutzes und eine Erleichterung der Hörfunk-Digitalisierung. Es wurde mit den Stimmen der Regierungskoalitionen CDU und FDP angenommen, die Opposition (SPD und Grüne) lehnte den Entwurf als rückständiges "Bürokratiemonster" ab.
Verlage, die im jeweiligen Sendegebiet bereits über eine starke Stellung im Zeitungsmarkt verfügen, müssen bei der Beteiligung an privaten Lokalsendern allerdings Auflagen und Eingriffe ins Programm akzeptieren: Sie müssen unabhängigen Dritten feste Sendezeiten einräumen oder aber einen Programmrat einrichten, der Einseitigkeit verhindern soll. Außerdem können Medienunternehmen auch
individuelle Maßnahmen zur Sicherung der Vielfalt vorschlagen. über die dann die Landesanstalt für Medien in Düsseldorf entscheidet.
"Das neue Mediengesetz erleichtert es Zeitungsverlagen, sich zu Medienhäusern auch mit TV-Aktivitäten weiterzuentwickeln", sagte NRW-Medienminister Andreas Krautscheid (CDU) der dpa. Die gesetzlichen Auflagen stellten verfassungskonform sicher, "dass die Marktmacht nicht zu einer Einschränkung der Meinungsvielfalt führt." Ebenfalls neu im Gesetz sind Regeln für den WDR und die Landesanstalt für Medien, die Transparenz und Korruption vorbeugen sollen. Künftig müssen die Anstalten die Gehälter der WDR-Chefetage und der WDR-Töchter beziffern und offen legen.