"Das neue Mediengesetz erleichtert es Zeitungsverlagen, sich zu Medienhäusern auch mit TV-Aktivitäten weiterzuentwickeln", sagte NRW-Medienminister Andreas Krautscheid (CDU) der dpa. Die gesetzlichen Auflagen stellten verfassungskonform sicher, "dass die Marktmacht nicht zu einer Einschränkung der Meinungsvielfalt führt." Ebenfalls neu im Gesetz sind Regeln für den WDR und die Landesanstalt für Medien, die Transparenz und Korruption vorbeugen sollen. Künftig müssen die Anstalten die Gehälter der WDR-Chefetage und der WDR-Töchter beziffern und offen legen.