WuV Homepage

Bitte melde dich hier an:

Passwort vergessen?
  • Executive Briefing
  • Marketing
  • Commerce
  • KI & Tech
  • Academy
  • Events
  • Magazin
  • Exklusiv
  • W&V Abo
  • Stellenmarkt
  • Newsletter
Login

Nach Freispruch: Auch Ex-Geliebte Kachelmanns legt Revision ein

Der Fall könnte beim BGH landen. Gegen den Freispruch Jörg Kachelmanns wehrt sich nun die Ex-Freundin, die den Wetter-Moderator wegen Vergewaltigung vor Gericht gebracht hat.

Text: Petra Schwegler

8. Juni 2011

Kurz vor Ablauf der Frist hat die Ex-Geliebte und Nebenklägerin im Prozess um Jörg Kachelmann Revision gegen den Freispruch des Wettermoderators eingelegt. Das teilt das Landgericht Mannheim am Mittwoch mit. Das Gericht habe nun dreieinhalb Monate Zeit, die schriftliche Urteilsbegründung zu verfassen und der Nebenklägerin zu überstellen, heißt es.

Die Staatsanwaltschaft hat bereits am Montag Revision eingelegt. Die Revisionsfrist ist Dienstagnacht abgelaufen. Das Gericht hat den 52-Jährigen am Dienstag vergangener Woche aus Mangel an Beweisen vom Vorwurf der Vergewaltigung seiner Ex-Geliebten freigesprochen. Zur Begründung verweist die Kammer auf die flaue Indizienlage: Die Anhaltspunkte könnten sowohl für als auch gegen Kachelmann sprechen. Die Staatsanwaltschaft hat in dem 44 Verhandlungstage dauernden Prozess eine Haftstrafe von vier Jahren und drei Monaten für Kachelmann gefordert.

Sobald das schriftliche Urteil des Landgerichts vorliegt, haben Nebenklage und Staatsanwaltschaft einen Monat Zeit, ihre Revision schriftlich zu begründen oder zurückzunehmen. Der zuständige Staatsanwalt Lars-Torben Oltrogge hat zuletzt am Montag erklärt, man wolle erst die schriftlichen Urteilsgründe prüfen. Dann werde entschieden, ob die Revision aufrechterhalten werde. Der Staatsanwaltschaft gehe es um Fragen der stichhaltigen Beweiswürdigung des Gerichts und darum, ob die Indizienkette nochmals überprüft werden müsse. "Im Oktober wissen wir, wohin die Reise geht." Im Falle einer Revision hätte dann der Bundesgerichtshof (BGH) zu entscheiden. Sollte der BGH Rechtsfehler feststellen, wird das Verfahren an das Landgericht Mannheim zurückgegeben.


Mehr zum Thema:

Archiv

Autor: Petra Schwegler

Die @Schweglerin der W&V. Schreibt seit mehr als 20 Jahren in Print und Online über Medien - inzwischen auch jede Menge über Digitales. Lebt im Mangfalltal, arbeitet in München.


15.07.2025 | 3spin GmbH & Co. KG | Remote Senior Marketing Manager (m/w/d)
3spin GmbH & Co. KG Logo
08.07.2025 | DOCUFY GmbH | Bamberg Teamlead Marketing (m/w/d)
DOCUFY GmbH Logo
04.07.2025 | WEGE Wirtschaftsentwicklungsgesellschaft Bielefeld mbH | Bielefeld Kommunikationsmanager (m/w/d)
WEGE Wirtschaftsentwicklungsgesellschaft Bielefeld mbH Logo
01.07.2025 | Bauhelden Media GmbH & Co. KG | Fellbach bei Stuttgart Senior Digital Sales Manager (m/w/d)
Bauhelden Media GmbH & Co. KG Logo
01.07.2025 | Hood Media GmbH | Köln Category & Key Account Manager - E-Commerce (m/w/d)
Hood Media GmbH Logo
Alle Stellenangebote >  Stellenanzeige schalten >
Executive Briefing Marketing Commerce
KI & Tech Academy Events
Magazin Exklusiv W&V Abo
Stellenmarkt Newsletter Mediadaten

Kontakt Impressum Disclaimer Autor:innen
Datenschutz Datenschutz-Einstellungen AGB RSS-Feed
Mediadaten Verträge hier kündigen

Hol dir den Newsletter Jetzt Abonnieren
Folgen Sie uns:

© 2025 - W&V | All right reserved

© 2025 - W&V | All right reserved

Um den Lesefluss nicht zu beeinträchtigen wird in unseren Texten nur die männliche Form genannt, stets sind aber die weibliche und andere Formen gleichermaßen mitgemeint.