
Netto darf Schuhwerbung nicht mehr verbreiten
Netto hat Ärger wegen einer Werbekampagne. Das Landgericht Amberg untersagte den Discounter, eine bestimmte Sportschuhwerbung weiter zu verbreiten.
Die Discountmarktkette Netto darf eine bestimmte Sportschuhwerbung nicht mehr veröffentlichen, so ein Urteil des Landgerichts Amber. In einer Zeitungsanzeige von Netto hatte es geheißen, der Schuh sei sportwissenschaftlich getestet. Wo das Testergebnis nachgelesen werden könne, sei daraus jedoch nicht hervorgegangen. Nach Auffassung des Gerichts sei es allerdings "ein Gebot der fachlichen Sorgfalt", mit Testergebnissen nur dann zu werben, wenn Verbraucher auch eine Möglichkeit haben, diese leicht zu überprüfen.
Ein Wettbewerbsverein hatte gegen die Handelskette auf Unterlassung geklagt. Falls Netto die Werbung weiterhin veröffentlicht, droht dem Unternehmen ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Netto kann dagegen Berufung einlegen. Eine Sprecherin der Edeka-Tochter wollte sich laut der Nachrichtenagentur dpa nicht zu dem Fall äußern.